Mieter Rauswurf möglich?

LinusMemdos  25.04.2022, 15:18

Dritter Stock? Ist es eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus?

ravemoisxd 
Fragesteller
 25.04.2022, 15:45

Nein das ganze Haus gehört uns und wir wollen 2 von 3 Wohnung für uns beanspruchen

7 Antworten

Eine offizielle schriftliche Kündigung wegen Eigenbedarf und das einem Anwalt übergeben. Der bekommt sie raus so schnell es rechtlich möglich ist.

Mieter so einfach rauswerfen, geht nicht. Es kommt darauf an, wie lange das Mietverhältnis mit Mieterin, danach richtet sich auch die Kündigungsfrist. Bei Eigenbedarf müssen auch Regeln eingehalten werden. Hier ein Link dazu:

https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/vermieterrechtsschutz/mieter-kuendigen-eigenbedarf/#:~:text=Fristgerecht%20wegen%20Eigenbedarf%20k%C3%BCndigen%3A&text=Bei%20einer%20Mietdauer%20von%205,%C3%BCbern%C3%A4chsten%20Monats%20wirksam%20zu%20werden.


Wenn deine Mutter selber einziehen will kann sie Eigenbedarf anmelden, die Kündigungsfrist ist dann aber min 3 Monate. Was aber dennoch vor dem August liegt. Ob Schuhe im Treppenhaus stehen dürfen muss in der Hausordnung oder Brandschutzverordnung festgelegt werden.

Kündigen Sie form- und fristgerecht wegen Eigenbedarf.

Handelt es sich um ein 2-Familienhaus in dem die Mutter bereits wohnt, kann vom erleichterten Kündigungsrecht gemäß § 573a Gebrauch gemacht werden.

§ 573a
Erleichterte Kündigung des Vermieters
(1) 1Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des §  573 bedarf. 2Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach §  549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Fristen sind in jedem Falle zu beachten.


ravemoisxd 
Fragesteller
 25.04.2022, 15:38

Das Problem ist das es 3 Wohnungen sind, 2 Mieter haben wir zur Zeit, wir wollen den ganz unteren und mittleren Stock für uns beanspruchen und den 3ten wo wir gerade wohnen an den anderen Mieter (nicht den den wir rauswerfen wollen)

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schelm1  25.04.2022, 16:07
@ravemoisxd

Dann bleibt Ihnen nur die Eigenbedarfskündigung gegenüber dem Mieter, dessen Räume Sie für ihre Mutter beanspruchen möchten.

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Hier wäre eine Eigenbedarfskündigung zulässig. KF richtet sich nach Wohndauer, mehr al 5 Jahre 6 Monate, mehr als 8 sind es 9 Monate.

Die freiwerdende Wohnung müsste allerdings dem gekündigten Mieter angeboten werden.

Frühestens wäre jetzt bis 4. Mai die Kündigung zum 31. Juli machbar.