Miete kommt erst am 5. des Monats - darf ich den Mieter sofort rauswerfen?

15 Antworten

Du kannst ja mit ihm mal sprechen.

Du kannst ihn auch abmahnen.

Wenn dieser Mieter immer zu diesem Zeitpunkt pünktlich bezahlt und dieser ansonsten ein guter und ordentlicher Mieter ist und du keinen anderen Grund hast ihn zu kündigen, dann belasse es doch einfach dabei.

V. Fazit. Mieter, die ihr monatliche Miete überweisen, zahlen in der Regel immer pünktlich, wenn der Überweisungsauftrag bis zum dritten Werktag des Monats erteilt wird. Der Zeitpunkt des Geldeingangs beim Vermieter ist nicht von Bedeutung.18.11.2018

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Bis wann muss die Miete überwiesen sein? Fälligkeit der ...

Der Mieter muss die Miete bis zum 3. Werktag des Monats überweisen. Wenn der Monatsanfang auf einen Samstag fällt, hat er also bis zum 5. Zeit zu zahlen. Also musst du von Monat zu Monat genau rechnen, wann der Mieter gezahlt hat.


Gerhart  30.10.2019, 21:03

Es ist noch komplizierter:Der Mieter muss bis zum 3. Werktag des Laufenden Monats die Miete zur Überweisung angewiesen oder bar bezahlt haben.

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perledersuedsee  30.10.2019, 21:09
@Gerhart

Nichts anderes habe ich damit ausgedrückt. Der Mieter muss bis zum 3. Werktag des Monats den Überweisungsauftrag ausführen. Wann das Geld dann letztendlich beim Vermieter eintrifft ist irrelevant.

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perledersuedsee  30.10.2019, 21:19
@Gerhart
Der Mieter muss die Miete bis zum 3. Werktag des Monats überweisen.

Exakter geht es nicht. Vielleicht hast du ein Verständnisproblem?

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Gerhart  30.10.2019, 21:25
@perledersuedsee

Nein du hast es, weil es missverständlich bleibt, denn etwas ZUM Tag X zu überweisen, kann als "muss beim Vermieter angekommen sein" verstanden werden. Deine weiteren Kommentare lassen die richtige Lesart erkennen.

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Nein. Die Miete muss bis zum 3. Werktags eines Monats bei dir sein, nicht zum 3. des Monats. Wobei der Samstag meines Erachtens nicht mitzählt, da kein Bankentag.

Du könntest ihm fristgerecht kündigen, wenn er dir über Monate hinweg die Miete unregelmäßig zu spät zahlt.

Du kannst ihm Fristlos kündigen, wenn er mit 2 Monatsmieten im Rückstand ist.

Rauswerfen kannst du ihn dennoch nicht, dazu brauchst du nen Gerichtsbeschluss.


anitari  30.10.2019, 19:50
Die Miete muss bis zum 3. Werktags eines Monats bei dir sein, nicht zum 3. des Monats.

Falsch

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Josselchen  30.10.2019, 20:27
Du kannst ihm Fristlos kündigen, wenn er mit 2 Monatsmieten im Rückstand ist.

Was muss man dazu vorher an Erinnerungs- bzw Mahnschreiben geschickt haben und mit welchen Fristen? Und was tut man wenn die Mieter weiterhin nix zahlen aber auch nicht ausziehen ?

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berlina76  30.10.2019, 21:38
@Josselchen

Man braucht gar keine Erinnerungsmail oder Mahnungen schreiben bei Mietrückstand. Es währe ein Zugeständnis des Vermieters, wenn er das tut und liegt im Ermessen des Vermieters.

Man kann sofort fristlos Kündigen.

Zieht der Mieter allerdings nicht aus, kann man ihn deshalb nicht rauswerfen. Man muss dann eine Räumungsklage anstreben und erst wenn die durch ist, kann man den Mieter durch einen Gerichtsvollzieher vor die Tür setzen lassen.

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albatros  31.10.2019, 01:51

Die Miete muss bis zum 3. WT angewiesen sein. Das war im August 2019 der 5. des Monats. Dass sie dann erst am 7. oder 8. gebucht ist, spielt keine Rolle.

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Nein. Zunächst entrichtet dein M die Miete gem. § 556b I BGB absolut pünktlich, wenn er sie "bis zum dritten Werktag entrichtet". Bei unbarer Überweisung also zu dieser Fälligkeit überweist. Wann dir deine Bank das gutschreibt oder das Geld auf dein Konto kommt, ist nicht sein Problem :-O

Dann wären selbst verspätete Zahlungen kein berechtigtes Interesse, ihn sofort rauszuwerfen. Dafür müsste er erst abgemahnt werden und weiterhin seine Pflichten verletzen.

Wenn dein Mieter zum Beispiel am 5. August 2019 um 23:55 h die Miete online angewiesen hat, hat er sie fristgerecht gezahlt.

Samstag (3. August) zählt nicht als Werktag, da kein Bankarbeitstag. Die Miete muss generell bis 3. Werktag angewiesen sein um fristgerecht gezahlt zu haben. Der 3. WT war also Montag der 5. August.

Wann sie auf dem Konto des Vermieters gebucht ist, ist irrelevant.