Meldebescheinigung obwohl kein familienmitglied?

6 Antworten

Wenn er bei Dir einziehen will, solltest Du das vorher mit Deinem Vermieter besprechen.

Ohne Erlaubnis und Wohnungsgeberschein vom Vermieter nicht.

Dein Freund sollte nur mit der Erlaubnis deines Vermieters zu dir ziehen. Du riskiertest ansonsten die Kündigung deines Mietvertrages durch deinen Vermieter wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte.

Ginge das mit der Zustimmung deines Vermieters in Ordnung, wärest du der Wohnungsgeber der dann auch die Wohnungsgeberbestätigung zu erstellen hat zwecks Vorlage  beim EMA durch deinen Freund wenn er sich binnen 14 Tagen nach Einzug anmelden muss.

Eine pro Forma Wohnungsgeberbestätigung ohne Einzug bei dir wäre eine Ordnungswidrigkeit die mit erheblichem Bußgeld geahndet werden kann (bis zu 10.000 EUR).

Früher ging das noch, ohne das der Vermieter davon was mitkriegte, aber seit einigen Jahren darf man das nicht mehr ohne die Zustimmung vom Vermieter, da sowas ausgenutzt wurde, ist der Eigentümer bzw. Vermieter verpflichtet eine Bescheinigung auszustellen, das in der Wohnung nur so und so viele Personen zur Miete wohnen und mit dieser Bescheinigung musst du dann zum Einwohner Amt gehen und auch vorzeigen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Um den wohnungsgeberschein zu umgehen besteht die Möglichkeit ein untermietvertrag mit seinem Freund zu machen (sofern dass im hauptVertrag geduldet ist) ansonsten einfach deinem Vermieter bescheid geben dass ein Freund/in bei dir einzieht.

Dann kannst du den wohnungsgeberschein ausfüllen damit kann er dann zur MeldeBehörde und sich anmelden