Meisterschule vom Arbeitgeber finanzieren lassen?

11 Antworten

normalerweise (jedenfalls bei uns) will das unternehmen dich für eine bestimmte jahresanzahl binden, sobald du die schule (oder was auch immer) abgeschlossen hast.

Grund dafür ist, dass das unternehmen vermeiden will, dass sie dir eine entwicklungsmöglichkeit bezahlen und du dann mit diesem abschluss das unternehmen verlässt und deine neue fähigkeiten woanders nutzt.

deshalb ist es völlig normal, dass unternehmen gewisse verainbarungen mit den mitarbeitern abschliessen, wenn gewisse weiterbildungen (oÄ) bezahlt werden. deshalb bin ich mir fast sicher, dass das mit deinem abschluss zusammenhängt.

natürlich kannst du dich aus diesen 5 jahren "herauskaufen". so weit ich weiss, müsste man dann die kosten für den abschluss pro rata zurückzahlen. wie viel das genau ist, müsste auf dieser vereinbarung stehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Mickerig 
Fragesteller
 30.08.2019, 08:55

Und was sagst du zur Vergütung? Also Schicht meister und 3k netto?

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RotesGummibaer  30.08.2019, 08:57
@Mickerig

ich kenne mich mit dem einkommen in deutschland nicht aus. auch nicht mit den schichten.

eine erhöhung von 1k finde ich jedoch (auch für unsere verhältnisse) ein sehr hoher zuschuss.

wie du es schlussendlich entscheidest, liegt bei dir. für mehr geld und verantwortung musst du selbstverständlich auch mehr leisten. das ist normal.

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Zu 1.:

Dass Schichtarbeit nicht gesund ist, ist unbestritten. Wenn Du jetzt schon gesundheitlich angeschlagen bist und Bedenken hast, spricht das gegen die Schichtarbeit

Zu 2.:

Wenn bei der Bezahlung in den 1000 € mehr schon die Schichtzulage dabei ist und Du jetzt keinen Schichtdienst leisten musst, würde ich mir schon überlegen, ob sich das lohnt, weil die gesundheitlichen Belastungen durch den Schichtdienst viel stärker sind und man auch die soziale Komponente berücksichtigen sollte.

Wenn Du jetzt immer am späten Nachmittag, bzw. frühen Abend Feierabend hast, wirst Du im Drei-Schicht-System nur alle drei Wochen (beim Frühdienst) am Abend frei haben.

Zu 3.:

"Freikaufen" wirst Du Dich müssen, wenn Du früher aus dem Betrieb ausscheidest.

Ich habe gelesen, dass Du mehr Urlaubstage bekommst. Allerdings stellt sich mir hier die Frage, ob Du jetzt 30 Urlaubstage für eine Fünf-Tage-Woche bekommst die in Arbeitstagen angegeben ist und ob die 36 Urlaubstage in Werktagen gerechnet werden. Da würdest Du unterm Strich nicht mehr Urlaub haben, da Du dann für eine Woche Urlaub sechs Urlaubstage (Werktag Mo - Sa) einsetzen müsstest.

Was steht denn in der Rückzahlungsklausel für den Fall, dass Du während der vereinbarten fünf Jahre kündigen willst?

Grundsätzlich ist eine Bindungsfrist von fünf Jahren bei einer Fortbildung die länger als zwei Jahre dauert zulässig.

Allerdings gibt es Rückzahlungsklauseln die nicht wirksam sind, so dass ein AN den Betrieb vorzeitig ohne Rückzahlungsverpflichtung verlassen kann.

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/rueckzahlungsklauseln-arten-412-bindungsdauer-und-zeitliche-staffelung_idesk_PI42323_HI569071.html

Mickerig 
Fragesteller
 30.08.2019, 12:37

Wir haben noch garnicht darüber geredet. Ich habe gesagt ich überlege es mir noch weil Schichtarbeit eigentlich nicht so mein Fall ist. Ich denke jedoch darüber nach. Dann hat man mir gesagt "na klar, denken sie ruhig nach und wenn sie fragen haben kommen sie gerne auf mich zurück, wir können auch einen Termin machen bei dem ich sie über alles aufklären werde" Diesen Termin habe ich noch nicht gemacht weil ich nicht weiß ob ich das machen möchte. Die Tätigkeit die ich dann machen solle ist so richtig und voll meins aber die Schicht... ich habe noch nie Schicht gearbeitet und deshalb weiß ich es nicht ob das über lange Zeit aushaltbar ist und ob man sich daran gewöhnt. Auch wäre es glaube ich keine 6 Tage woche sondern eine 7 Tage Woche. Ich weiß aber nicht genau wie die regelung da ist. Wie man dann frei bekommt etc.

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Punkt 1: Die Firma kann dich nicht zwingen 5 Jahre bei ihnen zu bleiben- kann aber die Kosten für die Meisterschule von dir zurückfordern, wenn du vorher gehst.

Punkt 2: Hängt immer vom Betrieb und der genauen Branche ab- im Hinblick auf die Schichtarbeit ist der Verdienst zumindest nicht allzu hoch.

Punkt 3: siehe Punkt 1

ich persönlich würde mich nicht darauf einlassen- habe selber mal 2 Jahre in Schicht gearbeitet und fand das echt schlimm- zudem habe ich viele Freunde die jetzt seit 20 Jahren im Schichtsystem arbeiten und so langsam alle gesundheitliche Probleme haben, was bei Schichtarbeit ja auch eher die Regel wie die Ausnahme ist. Manche kommen aber ja auch gut damit zurecht, weshalb die Entscheidung jeder individuell für sich selber treffen muss.

Eine 3-jährige Bindung ist wohl rechtens.

Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind vertragliche Vereinbarungen grundsätzlich zulässig, nach denen sich ein Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung zu beteiligen hat, soweit er vor Ablauf bestimmter Fristen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Jedoch können derartige Zahlungsverpflichtungen, die an eine vom Arbeitnehmer zu verantwortende Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpfen, gegen Treu und Glauben verstoßen. Das ist anhand einer Güterabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln. Dabei ist das Interesse des Arbeitgebers, die vom Arbeitnehmer erworbene Qualifikation möglichst langfristig zu nutzen, einerseits, mit dem Interesse des Arbeitnehmers, durch die Ausbildung die eigenen Arbeitsmarktchancen zu verbessern und sich gegenüber dem Arbeitgeber nur in einem solchen Umfange zu binden, wie das im Verhältnis zu dessen Aufwendungen angemessen ist, andererseits ins Verhältnis zu setzen (BAG 14. Januar 2009 – 3 AZR 900/07 – BAGE 129, 121 = AP Nr. 41 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe = DB 2009, 1129 = NZA 2009, 666).

Eine Rückzahlungsklausel ist danach nur möglich, wenn die Vorteile der Ausbildung und die Dauer der Vertragsbindung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Das ist in erster Linie nach der Dauer der Aus- oder Fortbildungsmaßnahme, aber auch anhand der Qualität der erworbenen Qualifikation zu beurteilen. Grundsätzlich gilt dabei Folgendes: Bei einer Fortbildungsdauer von bis zu einem Monat ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge ist eine Bindungsdauer bis zu sechs Monaten zulässig, bei einer Fortbildungsdauer von bis zu zwei Monaten eine einjährige Bindung, bei einer Fortbildungsdauer von drei bis vier Monaten eine zweijährige Bindung, bei einer Fortbildungsdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr keine längere Bindung als drei Jahre und bei einer mehr als zweijährigen Dauer eine Bindung von fünf Jahren. Abweichungen davon sind jedoch möglich. Eine verhältnismäßig lange Bindung kann auch bei kürzerer Ausbildung gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber ganz erhebliche Mittel aufwendet oder die Teilnahme an der Fortbildung dem Arbeitnehmer überdurchschnittlich große Vorteile bringt. Es geht nicht um rechnerische Gesetzmäßigkeiten, sondern um richterrechtlich entwickelte Regelwerte, die einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind (BAG aaO).

https://openjur.de/u/343179.html

bei mir war es auch so, dass ich vom AG mein studium bezahlt bekommen habe. im zusatzvertrag dafür stand auch, dass ich x jahre noch in der firma bleiben muss, ansonsten muss ich die kosten zurückzahlen. darin war genau erklärt, wie viel ich wann zurück zahlen muss. ich nehme an, dass das bei dir genau so drin stehen würde.

in der praxis weiß ich von uns, dass niemand, der vorher gegangen ist, irgendwas zurück gezahlt hat. kann bei dir natürlich anders sein.

schicht ist extrem anstrengend für den körper, da er keinen festen schlafthytmus mehr hat. das sollte man sich genau überlegen.

auch wird dein sozialleben u.u. eingeschränkt. du arbeitest, während die anderen frei haben. kannst abends nicht mit den freunden ins kino oder zum geburtstag, weil du arbeiten oder schlafen musst.

mit den zuschlägen ist das auch so ne sache, da sollte man auch die rente im kopf haben.

für mich wäre das nichts

Mickerig 
Fragesteller
 30.08.2019, 08:57

Da hast du recht.Allerdings lockt die Meisterposition schon.... Meine Stundenanzahl pro Woche würde auch reduziert werden auf 35 statt auf 40 Stunden und ich hätte 36 statt 30 Urlaubstage

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AshleighHoward  30.08.2019, 09:39
@Mickerig

das ist natürlich sehr angenehm. du musst für dich abwägen, was dir wichtiger ist, zeit oder geld. je nach gewerbe musst du halt davon ausgehen, dass du z.b. an weihnachten oder anderen feiertagen nicht mit deiner familie feiern kannst.

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Mickerig 
Fragesteller
 30.08.2019, 12:39
@AshleighHoward

Das ist auch jetzt schon so. Für mich fällt die Schichtzulage weg aber ich habe dann Rufbereitschaft. Letztes Jahr über Weihnachten und dieses Jahr über Weihnachten und Silvester. Da fällt eigentlich weg gehen sowieso flach. In der Regel habe ich aber Glück mit der Bereitschaft und werde nicht angerufen. Manchmal hatte ich aber auch Pech und wurde mitten in der Nacht jeden Tag raus geholt und es haben sich in einer woche über 20 überstunden angesammt, was ich doch recht anstrengend empfand.

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