Weiterbildung während einer Beschäftigung in Vollzeit?

2 Antworten

Wenn Du im öffentlichen Dienst als Beamter oder Angestellter arbeitest, gibt es das Recht auf ein Sabbbatical, arbeitest Du in der Privatwirtschaft, gibt es das ohne Vereinbarung nicht.

Diese Vereinbarung kann im anwendbaren Tarifvertrag, individuellem Arbeitsvertrag oder durch eine entsprechende Betriebsvereinbarung geregelt sein.

Ein "Sabbatical" dauert zwischen drei Monaten und einem Jahr.

Sollte es keine Vereinbarung geben, sprich Deinen AG auf ein Sabbatical an.

"Sabbatical" kannst Du googlen, Du findest dann auch Infos z.B. bezüglich Krankenversicherung, Rentenversicherung........

freistellen heist ohne Bezahlung, kann er, du must aber nicht damit rechnen, dass du als Meister beschäftigt wirst. der Lohn bleibt gleich.

man kann fragen ;) oder du wirst kündigen müssen.