Meine Lehrerin unterstellt mir was falsches und lügt?

7 Antworten

Auch meine damalige Deutschlehrerin musste feststellen, das es keine gute Idee war mit Minderjährigen in ein Theaterstück zu gehen, wir waren damals einfach zu unreif für. 

Tja, das mit deiner Lehrerin ist dumm gelaufen, viel kannst da nicht machen. Es sei denn, deine Eltern sind bereit mit ihr zu reden.

Falls Du in der Zwischenzeit auf dem Handy nichts gelöscht hast, lässt sich forensisch nachweisen, dass seit dem Theaterstück nichts gelöscht wurde. Wenn jetzt nichts mehr davon darauf ist, war auch nichts drauf.

Die Überprüfung wäre aber eine teure und stark überzogene Maßnahme.

Du hättest weder nachsitzen, noch den Ausatz schreiben sollen. Man wehrt sich gegen ungerechte Maßnahmen der Lehrer konsequent oder gar nicht. Ungeachtet ihrer möglicherweise hysterischen Reaktion.

Ich, anstelle Deiner Eltern, hätte die Missbilligung zerrissen und mit einem saftigen Brief an die Lehrerin zurückgeschickt; und zwar per Post. Dich hätte ich da komplett herausgehalten. Wenn Lehrer eine Unterschrift der Eltern haben wollen, sollen sie sich an die Eltern wenden und nicht die Schüler als Boten missbrauchen. Für die rechtliche Gültigkeit einer Missbilligung bedarf es keiner Unterschrift der Eltern.

Rein rechtlich kannst Du gegen die Erziehungsmaßnahme der Lehrerin gar nichts machen. Nur bei einer Ordnungsmaßnahme gibt es den Weg des Widerspruchs. Deshalb wäre es so wichtig gewesen, sich zu verweigern. Du hast Dir nach Deiner Auffassung nicht zu Schulden kommen lassen, was die Lehrerin Dir unterstellt hat. Also hättest Du auch nicht nachsitzen müssen.

Gruß Matti

Da die Sache ja nun passiert ist, kannst Du nicht mehr viel tun, außer mit der Lehrerin zu reden. Eventuell kann man auf dem Handy sehen, welche Fotos gelöscht wurden (kenne mich da nicht so aus) und so beweisen, dass keine Fotos vom Theater drauf waren.

Außerdem kannst Du noch mal alleine oder in der Klasse (wenn mehrere betroffen sind) das Thema bei der Lehrerin ansprechen und beteuern, dass Du nichts gefilmt hast und Dich ungerecht behandelt fühlst.

Oder Du reichst ihr einen Text mit Deiner Sicht der Dinge ins Lehrerzimmer (dann lesen ihn ggf. auch andere). Vielleicht kommt sie dann noch mal darauf zurück und nimmt die Missbilligung zurück. Auch Lehrer können überfordert sein. Gerade, wenn sie eine ganze Klasse beaufsichtigen müssen und nicht nachvollziehen können, wer Quatsch macht und wer nicht. Ggf. hat oder hätte sie Ärger bekommen, wenn Schüler das Stück unerlaubt gefilmt haben und stand so selbst unter Stress.

Ich verstehe zwar nicht so ganz die Geschichte:
- Wer hat gesagt, dass ihr diesen Theaterstück "proben" sollte?
- Habt ihr Fotos von euch geschossen, während ihr diese "Szenen" gemacht habt?

Außerdem hat der Fall, dass die Lehrerin den Schüler beleidigt hat, nichts mit dem anderen zu tun. Das sollte eine andere Geschichte sein.

Unabhängig von den von mir gestellten Fragen: Solltet ihr euch zu Unrecht behandelt fühlen, es genug Zeugen geben, ihr es dokumentieren könnt und eure Eltern hinter euch stehen - dann können eure Eltern (NICHT IHR) die Schule beim nächsthöheren Behörde beschweren. In anderen Worten: Beim Schulaufsichtsbehörde. Es ist wichtig, ganz genau die Missstände zu beschreiben, was alles vorgefallen ist. Habt ihr bzw. eure Eltern eine Dokumentation erstellt, könnt sie diese beim Schulaufsichtsbehörde weiterreichen. Das Schulaufsichtsbehörde wird sich den Fall ansehen, ev. sogar vorbei schauen. Das ist die beste Variante, wenn in der Schule ein kompletter Missstand öffentlich wird. Allein, wenn eure Eltern mit der Aufsichtsbehörde warnt, kann die Beschwerde euerseits sicher "schneller" bearbeitet werden. Ansonsten reicht ein Brief, verfasst von euren Eltern.

Wo genau man sich aber beschweren muss, muss man sich vorher informieren: Es hängt vom Bundesland und Schulart ab, wo die Aufsichtsbehörde steht, und wie die Behörde genau heißt. Ist aber via Google schnell gefunden.