Meine Eltern sind getrennt! Ich will nicht bei meiner Mutter Leben?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Geh zum Jugendamt und sag denen das mit dem Unterhalt die kümmern sich darum

Wenn du 16 oder drüber bist, darfst du alleine entscheiden, bei wem du lebst. Bei 14 und drunter hast Mitbestimmungsrecht, heißt du kannst anfragen, dass du zu deinem Vater möchtest und kannst mitentscheiden. Die Entscheidung triffst jedoch nicht nur du.

Das erste was man bei solchen Fragen liest "geh zum Jugendamt". Das Jugendamt ist zuständig für Jugendliche die zuhause grob vernachlässigt werden! In dem Fall ist und war das keine Entscheidung vom Jugendamt sondern von der nächst höheren Instanz. Wo du am besten aufgehoben bist wurde vom Gericht festgelegt. Weder ein Jugendamt noch ein Gericht ist für Pubertätsfragen zuständig weil die Mama nicht anklopft und deine Briefe liest. Damit wirst du dich wohl oder übel abfinden müssen. Wenn der Vater nur dreimal in der Woche da ist geht das nicht weil du minderjährig bist und nicht beaufsichtigt wirst.

mdm2015 
Fragesteller
 27.08.2015, 18:45

Das mit den Unterhalt ist eine Sache gut die das Jugendamt zuständig ist....

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mdm2015 
Fragesteller
 27.08.2015, 18:46

*das mit Unterhalt ist eine Sache für die das Jugendamt zuständig ist

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Ostsee1982  27.08.2015, 18:52
@mdm2015

Hier geht es nicht um den Unterhalt sondern um das Aufenthaltsbestimmungsrecht (als Teil des Sorgerechts) das deiner Mutter zugesprochen wurde. Du wirst zu deinem Vater definitv nicht gehen können. Dieses Aufenthaltsbestimmungsrecht kann beim Jugendamt beantragt werden aber entschieden wird das vom Familiengericht.

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mdm2015 
Fragesteller
 29.08.2015, 12:15

meine mutter wurde kein Aufenthaltsgenehmigungsrecht zugesprochen

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Ostsee1982  31.08.2015, 17:07
@mdm2015

Wenn das so wäre würdest du nicht bei ihr leben. Ich denke du solltest die Entscheidungen denjenigen überlassen die sich damit auskennen, die die Fakten vorliegen haben. Wir müssen auch hier keine Grundsatzdiskussionen führen. In jedem Fall wirst du dich mit deiner Mutter "abfinden" müssen und ansonsten alles Gute!

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xxAnonymous2001  19.09.2015, 19:37

Das deine Mutter Briefe ließt damit muss du dich nicht abfinden. Es gibt so was das nennt sich Briefgeheimnis und gilt auch für Elektronische Nachrichten und normale Briefe.

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Ostsee1982  22.09.2015, 13:45
@xxAnonymous2001

Da bist du leider falsch informiert. Eltern dürfen die Post der minderjährigen Kinder öffnen und auch lesen!

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Ich kann mich hier vielen Leuten anschließen wenn die Umstände dich dazu zwingen und du wirklich nicht mit deiner Mutter sprechen kannst dann geh zum Jugendamt. Oder vertrau dich jemandem an. Wie gut ist das Verhältnis zu deinem Vater?

Hallo! Wie alt bist du denn? Ab 14 darfst du selber entscheiden wo du wohnen möchtest also ob bei deiner Mutter oder deinem Vater. Sprich mal mit deinem Vater darüber oder geh zum Jugendamt, die werden dir dort auf jeden Fall helfen

mdm2015 
Fragesteller
 27.08.2015, 17:23

Ich werde nächste woche 15

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