Mein Hund hat Nachbarshund geschwängert ...was nun?

16 Antworten

Bei Hunden verhält sich das anders als bei Menschen.

Ja, es sind beide Halter Schuld. Dein Hund hätte nicht auf das Nachbarsgrundstück dürfen. Der Nachbar allerdings sollte seine läufige Hündin auch nicht unbeaufsichtig draussen lassen. Denn Hündinen riechen und Rüden riechen das sehr sehr weit. Es hätte also gut sein können das Rüden von einem Umkreis von mehreren Kilometern gekommen wären.

Wir hatten das Zuhause mal. Bei uns standen 6-7 Rüden vor der Türe als meine damalige Hündin läufig war. Diese Rüden waren nicht aus der unmittelbaren Umgebung. Einer wohnte rund 3km entfernt.

Der zweite "Fehler" des Hündinenhalters ist, dass sie nicht abgetrieben haben. Denn wenn sie 100%tig sicher sind, dass es Dein Rüde war, dann müssen sie ja die Zwei erwischt haben und somit hätten sie umgehend die Abtreibungsspritze beim Tierarzt setzen lassen können. Das haben sie versäumt oder wollten es nicht - also nicht Deine Schuld.

Meiner Meinung nach, können Dir maximal nur die Kosten der Abtreibungsspritze in Rechnung stellen. Das nicht abgetrieben wurde und die Hündin Welpen bekommen hat, war die Entscheidung Deiner Nachbarn und somit können sie Dich nicht zur Kasse bitten. Evt. noch nicht mal das, weil die Nachbarn sich für die Welpen entschieden haben.

Solltest Du aber einen Rechtsschutz haben - dann ruf dort an. Viele Rechtsschutzversicherungen bieten einen kostenlosen Telefonservice für rechtliche Fragen an. Dort sitzen dann Anwälte am Telefon. Frag nach, dann biste 100%tig sicher.

Ach so ja. Sollten die Nachbarn die Welpen verkaufen, dann können sie Dir die Abtreibungsspritze nicht in Rechnung stellen, denn dann haben sie Kostendeckung oder Gewinn erzielt.

Man könnte es noch auf die Spitze treiben und überlegen, ob Du nicht Anspruch auf Geld hast, wenn sie die Welpen verkaufen. Aber das würde ich lassen, damit das Nachbarschaftsverhältnis nicht noch überstrapaziert wird.

LG

sternchen15781 
Fragesteller
 21.11.2012, 21:28

Um Gottes Willen bloß kein Streit, aber ich werde da mal anrufen das ist eine geniale Idee und dann weiß ich es genau, weil hier ...hmmmm echt geteilte Meinungen ....danke

LG

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Als gegenleistung für die Zeugung bekommt Ihr einen Welpen.Damit ist das Ganze Erledigt. Sollte es eigentlich sein.

Eigentum verpflichtet. Der Hund ist dein Eigentum -> ja, kann er.

Der andere Hund wollte es doch auch also warum schuld?

bin kein fachanwalt, aber ich könnte mir vorstellen, das ist SACHBESCHÄDIGUNG..........

BuddyOverstreet  21.11.2012, 14:00

Was meinst Du mit SACHBESCHÄDIGUNG? War da etwa ein Loch im Zaun?

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sternchen15781 
Fragesteller
 21.11.2012, 14:03
@BuddyOverstreet

er ist wohl über den Zaun rüber gesprungen so wurde uns das gesagt ...der ist noch nicht mal nen Meter hoch ...

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Chimaer  21.11.2012, 14:10
@sternchen15781

wer? deiner oder der hund der nachbarn ist rübergesprungen?

und wem gehört der zaun?

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taigafee  21.11.2012, 14:14

sachbeschädigung? ich hoffe doch, er hat das loch benutzt, welches dafür gedacht ist :-DDD

dass du kein anwalt bist, hättest du nicht erwähnen müssen :-)

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Chimaer  21.11.2012, 14:15
@taigafee

wenn du k. a. hast taigafee, dann geschlossen halten.. danke!!

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