Mein Arbeitgeber weigert sich mir einen Schriftliche Kündigungs Grund zu schreiben.?

6 Antworten

Eine Kündigung muss sowieso schriftlich erfolgen.

Außerdem muss ein Grund angegeben sein - es sei denn, Du befindest Dich noch in einer vereinbarten Probezeit.

Eine Kündigung ohne Angabe des Grundes ist unwirksam. Eine mündliche sowieso.

Und auch der angegebene Grund kann bewirken, dass dei Kündigung unwirksam ist. Widersprechen solltest Du aber auf jeden Fall. Und ggfs. rechtzeitig Kündigungsschutzklage erheben. Aber das sagt Dir dann schon Dein RA.

RobertLiebling  30.04.2024, 17:10

Solange nicht fristlos gekündigt wird muss gesetzlich kein Kündigungsgrund angegeben werden.

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tevau  30.04.2024, 17:31
@RobertLiebling
Solange nicht fristlos gekündigt wird muss gesetzlich kein Kündigungsgrund angegeben werden.

Ja, das gilt aber m.W. nur bei Kleinbetrieben, bei denen Ausnahmen vom Kündigungsschutz bestehen.

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RobertLiebling  30.04.2024, 17:36
@tevau

Vor dem Arbeitsgericht muss der AG natürlich die Gründe offenbaren. Mir wäre aber keine Rechtsnorm bekannt, nach der die Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer begründet werden müsste.

Von außerordentlichen Kündigungen abgesehen.

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mein AG weigert sich das Schriftlich zu machen.

Dazu ist er auch nicht verpflichtet. Die Kündigung hat zwar schriftlich zu erfolgen, aber es muss gerade kein Grund angegeben werden. Das wäre dann vor dem Arbeitsgericht spätestens nachzuholen, wenn der AN eine Kündigungsschutzklage eingereicht hat, aber nicht vorher.

Die Kündigung muss im Allgemeinen nicht begründet werden, um wirksam zu sein. Bei außerordentlichen Kündigungen muss der Kündigende dem anderen allerdings gemäß § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB "auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen".

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung.html#:~:text=Muss%20eine%20K%C3%BCndigung%20begr%C3%BCndet%20werden,den%20K%C3%BCndigungsgrund%20unverz%C3%BCglich%20schriftlich%20mitteilen%22.

Eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam, von dem her bist du de fakto zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht gekündigt. Dein Arbeitgeber muss das schriftlich machen, erst dann gilt die Kündigung. Auch muss er ja gewisse Fristen einhalten.

C0r0naSchweiz 
Fragesteller
 30.04.2024, 17:04

Nein Schriftlich wurde ich gekündigt.

ich will aber den Kündigungs grund auch schriftlich. Das meine ich

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Chumacera  30.04.2024, 17:06
@C0r0naSchweiz

Ach, so, das geht aus der Fragestellung leider nicht so genau hervor. Du bist nicht mehr in der Probezeit, oder? Dann muss die Kündigung auf jeden Fall schriftlich begründet werden.

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peterobm  30.04.2024, 17:25
@Chumacera

muss sie nicht, wird diese voll wirksam. er muss vors Arbeitsgericht und klagen

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FordPrefect  30.04.2024, 17:41
@Chumacera
Dann muss die Kündigung auf jeden Fall schriftlich begründet werden.

Nein.

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Die Kündigungsschutzklage kannst du doch trotzdem machen. Dann muss der Arbeitgeber vor Gericht die Kündigung begründen. Und das Gericht muss seine Gründe für stichhaltig halten.

Wäre halt ein bisschen blöd wenn du bis dahin eine neue Stelle gefunden hast und das Gericht den jetzigen Arbeitgeber zur Wiedereinstellung verurteilt.

C0r0naSchweiz 
Fragesteller
 30.04.2024, 17:03

bis man ein Termin beim Gericht bekommt hat man die Kündigungsfrist ja längst durch.

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