Mahngebühr - trotz Zahlung. Beweislast?

6 Antworten

Der Schuldner trägt üblicherweise die Beweislast, die Leistung ordnungsgemäß erbracht zu haben.

Auf deinen Kontoauszügen sollte die Zahlung doch ersichtlich sein? Es nützt übrigens nichts, an irgendein Konto überwiesen zu haben. Die Zahlung muss dem Gläubiger auch gutgeschrieben worden sein.

Hier ist ein Laienforum. Wenn du eine juristisch fundierte Beurteilung des Sachverhaltes haben möchtest, dann konsultiere bitte einen Rechtsanwalt.

Ja, die Beweislast liegt bei dir. Es kann sein, dass das Geld tatsächlich irrtümlicherweise woanders gelandet ist, es könnte sein, dass du dich bei der Überweisung verschrieben hast, so dass das Geld deshalb nicht beim Empfänger einging, es könnte auch sein, dass der Empfänger deinen Zahlungseingang schlichtweg übersehen hat.

In so einem Fall mußt du den Nachweis erbringen, dass die Rechnung bezahlt wurde. Sende dem Dienstleister den Kontoauszug deiner Bank, auf dem die Abbuchung steht. Du kannst alle anderen Ein- und Ausgänge auf dem Kontoauszug schwärzen. Das geht den Dienstleister nichts an. Er hat nur Interesse zu erfahren, ob du den Betrag überwiesen hast.

Wenn dir bei der Überweisung ein Fehler unterlaufen ist und der Empfänger hat das Geld tatsächlich nicht erhalten, dann mußt du es jetzt einschließlich der Mahngebühren überweisen. Warum? Weil es dein Verschulden wäre!

Wenn du die Bezahlung nachweisen kannst, sind die Mahngebühren selbstverständlich hinfällig!

Dann hast du wohl verspätet gezahlt. Niemand schickt Mahnungen, bevor due Forderung fällig wird.

Geldschulden sind BRINGSCHULDEN. Du musst nachweisen, dass du RECHTZEITIG gezahlt hast.

nanfxD  18.03.2022, 13:21

Falsch, es sind qualifizierte Schickschulden

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Du musst natürlich nachweisen können, dass die Zahlung von Dir durchgeführt wurde.

Kopie des Kontoauszugs bzw. der Buchung im Onlinebanking sollte ausreichen.

 obwohl ich behaupte

Behaupten kann man viel.

Sie müssten doch bloß in ihre Konten einsehen.

Das werden sie gemacht haben. Vielleicht konnte die Zahlung nicht korrekt zugeordnet werden (falscher Verwendungszweck o.ä.)

Die Schreiben ja Mahnungen nicht zum Spaß.

Von Experte kevin1905 bestätigt

Wenn dein Glaeubiger die Zahlung bestreitet, musst du halt beweisen, dass du doch gezahlt hast. Nicht der Glaeubiger muss beweisen, dass du nicht gezahlt hast (wie sollte er das auch anstellen?), sondern du musst beweisen, dass du gezahlt hast.