„Magische Überhöhung der Richtlinienkompetenz“ des Bundeskanzlers in der Öffentlichkeit?

3 Antworten

Ich kenne den Text oder die Aussage von Klaus von Beyme jetzt nicht, aber ich ausgehend von dem, was du da geschrieben hast, würde ich sagen, er meint damit, dass der Kanzlerin oder dem Kanzler von der Öffentlichkeit zuviel Entscheidungsgewalt zugesagt wird, die er oder sie allerdings im Rahmen seiner oder ihrer verfassungsgemäßen Richtlinienkompetenz in Wirklichkeit aber nicht hat.

Wenn z.B. jemand sagt "Merkel hat unsere Soldaten in den Krieg geschickt", dann wäre dies eine Überhöhung, da nicht Merkel die Soldaten zum Einsatz befohlen hat, sondern in diesem Falle das gesamte Parlament. Aber hier wird dann der Kanzlerin mehr Entscheidungsgewalt zugedichtet als sie tatsächlich in ihrer Funktion hat.

heyhelloo 
Fragesteller
 11.11.2019, 16:46

Danke 😊

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Gemeint ist hier, dass viele Bürger annehmen, dass die Kanzlerin viele Dinge allein entscheiden könne. Maßgeblicher Anlass könnte hier vielleicht die Grenzöffnung 2015 für Geflüchtete sein. Die Kanzlerin kann aber nur wenige Entscheidungen unabhängig von Regierung und Parlament selbst treffen. Diese Diskrepanz in der Wahrnehmung wird hier angesprochen.

Woher ich das weiß:Hobby
heyhelloo 
Fragesteller
 11.11.2019, 16:46

Danke 😊

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Artus01  11.11.2019, 16:49
Maßgeblicher Anlass könnte hier vielleicht die Grenzöffnung 2015 für Geflüchtete sein.

Das wird es sein.Allerdings war keine Überschreitung irgendwelcher Kompetenzen, auch wenn das einige nicht wahrhaben wollen.

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Der Politikwissenschaftler Klaus von Beyme spricht davon :)

Solche Behauptungen kann jeder aufstellen, hat er auch konkrete Beispiele dafür?