Wer wäre im Zivilschutzfall der oberste Einsatzleiter?

2 Antworten

Zivilschutz gibt es nur im Verteidigungsfall und im Spannungsfall, bisher also praktisch nicht relevant.

Die Befehls- und Kommandogewalt geht dann auf den Bundeskanzler über, das betrifft aber ausschließlich militärische Einsatzkräfte.

Das Konzept einer durch Bundesrecht geregelten technischen Einsatzleitung für den Katastrophen- und Zivilschutz wurde 1997 verworfen und es gibt im zivilen Bereich keine bundesgesetzliche Regelung mehr. Die Antwort ist also dieselbe wie auf deine Frage, wer in einer Katastrophe die Einsatzleitung hat: das Katastrophenschutzgesetz des betroffenen Landes regelt die örtliche und sachliche Zuständigkeit.

Zivilschutz wird nur im Verteidigungsfall wirksam. Für diesen Fall gibt es Regelungen hinsichtlich der Befehls- und Kommandogewalt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verteidigungsfall_(Deutschland)#%C3%9Cbergang_der_Befehls-_und_Kommandogewalt

Das BBK ist nie eine Kommandobehörde, das ist noch nie deren Aufgaben gewesen. Das sollte man spätestens merken wenn man sich die AUfgaben und den Aufbau des BBK anschaut:

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Bev%C3%B6lkerungsschutz_und_Katastrophenhilfe