Mängel Ferienhaus?

3 Antworten

Wegen des Warmwasserboilers würde ich mich erstmal direkt beim Vermieter oder der Agentur melden.

Der Rest... Birnen / Lampen gehen halt mal kaputt und das Rollläden bei Wind klappern halte ich persönlich für ertragbar und hinnehmbar. Ist vielleicht ein Grund es nicht perfekt zu bewerten, aber gleich ein Grund eine Rückerstattung zu beantragen? Für mich eher nicht.

Zuallererst musst du den Vermieter oder das Vermietungsbüro kontaktieren und Bescheid sagen. Das Licht im Schlafzimmer und vielleicht auch der Warmwasserboiler kann sich ganz kurzfristig reparieren lassen. Erst wenn da nichts passiert, kannst du Richtung Schadenersatz gehen.

Hallo,

als erstes musst du das schnellstmöglich beim Vermieter / Reiseveranstalter bemängeln und somit dem Vermieter / Reiseveranstalter die Möglichkeit zur Beseitigung der Mängel geben.

Sollte keine Beseitigung der Mängel erfolgen, dann könnte man ggf. eine Reisepreisminderung fordern. Anhaltspunkte für die Höhe der Minderung bietet hier die Frankfurter Tabelle.

LG, Chris

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2006 in verschiedenen touristischen Bereichen tätig