Lichthupe Ordnungswidrig Erfahrung?

5 Antworten

Ich lese immer wieder, dass die Nutzung der Lichthupe eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn man beispielsweise anderen ein Signal gibt (Du kannst fahren, ich lasse dich vor, etc.)

Das ist dejure insofern korrekt, als dass das keinen zulässigen Gebrauch der Lichthupe i.S.d. § 16 Abs. 1 StVO darstellt. Ordnungswidrig ist ein solches Verhalten jedoch nur, wenn dadurch andere belästigt werden (Nr. 70 BKat).

Habt ihr dafür tatsächlich schonmal Bußgeld zahlen müssen oder kennt jemanden, der dafür zahlen musste?

Nein, mir ist kein Fall bekannt, indem ein solcher sozial nicht zwingend zu verurteilender Missbrauch des Lichthupe tatsächlich geahndet worden wäre. Möglich wäre es indes, sodass die Handhabung im Einzelfall von dem Ermessen der für die Verfolgung zuständigen Behörde abhängt.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Ich lese immer wieder, dass die Nutzung der Lichthupe eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn man beispielsweise anderen ein Signal gibt (Du kannst fahren, ich lasse dich vor, etc.)

Wäre eine OWi iHv 10,-€, ob dies tatsächlich jemand zur Anzeige bringt ist sehr unwahrscheinlich.

Xenortus 
Fragesteller
 25.11.2023, 13:29

Bin ich mir in Deutschland ehrlich gesagt nicht so sicher 😅

Da geht's ja eher um die Verfolgung der Tat und weniger ums Geld.

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Ist mir noch nicht zu Ohren gekommen.

Das nervigste Lichthupen allerdings ist grundsätzlich erlaubt, nämlich als Ankündigung eines Überholvorgangs. Blöd nur, dass es meistens bei Tempo 120 oder mehr erfolgt und der Lichthupende auf 5 Meter aufgefahren ist.

Nein, ist es nicht. So habe ich es in der Fahrschule gelernt.

Beispiel: Nachts Tiere auf der Fahrbahn, oder auch Menschen.
Auch Dein Beispiel ist in Ordnung, denke ich.

Xenortus 
Fragesteller
 25.11.2023, 13:15

Das wäre Warnung vor einer Gefahrenlage.

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Xenortus 
Fragesteller
 25.11.2023, 13:28
@grisu2101

Find's halt auch ziemlich bescheuert, keine Ahnung 😅

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