Lange Wartezeiten auf Fahrstd. Was kann man machen?

2 Antworten

Sie kann die Fahrschule darauf hinweisen, dass sie sich notgedrungen eine andere suchen wird, wenn die Fahrausbildung nicht unverzüglich stattfindet, denn gemäß §18 Abs 2 FeV verfällt die bestandene Theorieprüfung im Januar.

Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

Wenn die Fahrschule keine Termine machen kann, dass man mindestens zweimal die Woche fährt - ohne Pausen - mal mit denen reden,dass sie wechseln wird, wenn sich das nicht ändert.

Das waren zu lange Pausen,deshalb ist sie wohl auch durchgefallen.

lg Lilo