Darf ein Fahrlehrer schon vor Beendigung seiner Ausbildung alleine praktizieren?

4 Antworten

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Grundsätzlich darf dich auch ein Fahrlehreranwärter ausbilden.

§2 Abs 15 StVG:

Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer oder einem Fahrlehreranwärter im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden. Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer oder der Fahrlehreranwärter als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.

Allerdings muss dieser dabei von einem Ausbildungsfahrlehrer beaufsichtigt werden und die theoretische sowie praktische Prüfung bestanden haben. Vielleicht meint er mit "Praxis nicht bestanden", dass er die praktische Lehrprobe an Fahrschülern nicht bestanden hat?

§9 FahrlG:

Anwärterbefugnis

(1) Bewerbern für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE (Fahrlehreranwärter) wird zum Zwecke der weiteren Ausbildung nach § 7 und der Prüfung nach § 8, soweit diese sich auf die Lehrproben im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht erstreckt, eine Anwärterbefugnis erteilt, wenn die fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung jeweils mit Erfolg abgelegt wurden. Im Übrigen sind die §§ 1 bis 8 und 11 bis 14 mit den nachstehenden Maßgaben entsprechend anzuwenden. Die Erteilungsvoraussetzungen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 8 und 9 und § 7 Absatz 3 brauchen nicht erfüllt zu sein. Die Anwärterbefugnis ist auf zwei Jahre zu befristen. Sie erlischt

1. mit Erteilung der Fahrlehrerlaubnis,
2. nach dreimaliger erfolgloser Lehrprobe im theoretischen oder im fahrpraktischen Unterricht (§ 8 Absatz 2) oder
3. durch Ablauf der Frist.

(2) Von der Anwärterbefugnis darf nur unter Aufsicht eines Ausbildungsfahrlehrers im Sinne des § 16 Gebrauch gemacht werden.

Vielleicht erfüllt er aber auch alle Anforderungen und erweitert seine bestehende Fahrlehrererlaubnis gerade beispielsweise auf LKW oder Busse und ist lediglich dort durchgefallen. Das spielt für deine PKW-Ausbildung dann keine Rolle.

lauraxbz 
Fragesteller
 05.09.2020, 17:38

Nein, er hatte seine praktische Prüfung im Beaufsichtigen eines Fahrschülers (Pkw) und ist durchgefallen auf Grund seiner Fehleinschätzung der Fähigkeiten des Fahrschülers. Diese Prüfung darf er auch wiederholen. Er gibt aber trotzdem seit über einem Jahr alleine Fahrstunden. (Durchgefallen ist er aber erst letzte Woche)

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migebuff  05.09.2020, 17:47
@lauraxbz

Dann war das wohl eine "erfolglose Lehrprobe im fahrpraktischen Unterricht", siehe Nr 2 oben. Somit hat er bereits seine Anwärterbefugnis, sonst würde man ihn nicht zu einer Lehrprobe zulassen. Das ist also erstmal kein Problem, er hat ja drei Versuche, aber er muss eben meiner Ansicht nach auch beaufsichtig werden und kann daher nicht einfach ein Jahr lang alleine Unterricht geben. Anders ist der Absatz "Von der Anwärterbefugnis darf nur unter Aufsicht eines Ausbildungsfahrlehrers im Sinne des § 16 Gebrauch gemacht werden" eigentlich nicht zu verstehen.

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lauraxbz 
Fragesteller
 05.09.2020, 17:56
@migebuff

Also müsste er immer beaufsichtigt werden wenn er Fahrstunden gibt? Oder ist dies nur für wenige Monate der Fall (zb. 2-3Monate)?

Denn er unterrichtet ja schon seit einem Jahr ohne Beaufsichtigung eines “richtigen” Fahrlehrers

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migebuff  05.09.2020, 18:28
@lauraxbz

Ich bin kein Experte für das Fahrlehrerrecht, aber wenn lese, dass von der Anwärterbefugnis nur unter Aufsicht Gebrauch gemacht werden darf und das auch nur, wenn die Fahrten zu Lehrproben dienen, dann würde ich sagen: Nein, er darf nicht alleine unterrichten, insbesondere nicht, wenn die Fahrt nicht zum Zweck einer Lehrprobe im Rahmen seiner Ausbildung erfolgt.

Frag doch mal bei der Fahrschule nach, was hier genau Sache ist. Du machst dich schließlich strafbar, wenn du mit jemandem fährst, der nicht befugt ist, dich auszubilden.

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Er ist durchgefallen und darf als Fahrlehrer praktizieren? Da stimmt etwas ganz gewaltig nicht. Bitte suche dir einen neuen Fahrlehrer.

Ich weiß nicht ob es legal ist, aber gut keinesfalls, ein Fahrlehrer sollte Experte in seinem Fach sein.

Also ohne Abschluss ist er nur ein Fahrlehrer-Azubi und kein Fahrlehrer.

Gegenfrage die deine Frage beantworten sollte:

du fällst beim Erlangen der Fahrerlaubnis durch die theoretische oder praktische Prüfung.

Frage: darfst du dann trotzdem ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen?