Kündigung wann Bescheid geben?
Hallo ich mach ne Ausbildung, bin im 1. Jahr. Ich bin ab 26.02. nicht mehr hier bzw. ziehe in eine andere Stadt um und muss daher meine Ausbildung woanders weiter machen. Wann würdet ihr es dem Chef sagen? So 1 Monat davor? Ich weiß echt nicht, wann man sowas ansprechen sollte.
4 Antworten
Was heißt denn dem Chef sagen? Du musst ihn um einen Aufhebungsvertrag bitten. Kündigen kannst du nicht.
Wenn du deine Ausbildung grundsätzlich fortsetzen möchtest, geht das nur über einen Aufhebungsvertrag! Kündigen kannst du nur, wenn du die Ausbildung in diesem Beruf endgültig aufgeben willst.
Somit wäre es sehr gut, wenn du zeitnah mit deinem Chef über deine Pläne sprichst. Und natürlich musst du dir am neuen Wohnort auch einen neuen Ausbildungsbetrieb suchen!
Ich nehme an du hast dich selbst damit beschäftigt ob du dabei irgendwelche Fristen hast. Daran musst du dich natürlich halten. Unabhängig davon finde ich es fair frühzeitig bescheid zu geben weil man Personal ja auch im vorraus einplant und ggf. auch jemand neuen suchen möchte, auch wenn es sich um einen Azubi handelt. Stell dir vor im Januar bewirbt sich einer und mit dem Wissen würde er ihn annehmen. Ohne das zu wissen sagt er ihm ab und du sagst 3 Tage später, "ach übrigens, ich komme nächsten monat nicht mehr". Das ist ärgerlich, also wenn dir etwas an dem Unternehmen liegt würde ich mit offenen Karten spielen. Du hast doch nichts zu verlieren.
Ich hatte ja geschrieben dass ich mich damit bei Ausbildungsverträgen nicht auskenne und davon ausging, dass er sich darüber vorher informiert hat.
Es kommt natürlich drauf an wo er arbeitet. Ich kenne auch Chefs die sagen "Reisende soll man nicht aufhalten".
War auch nur bedingt Kritik und sollte eher klarstellend wirken. :-)
Tatsächlich dachte ich echt dass man dafür kündigen muss. Aber ja. Hier haben mir einige geholfen 👍🏻👍🏻
Bescheid sagen? Tralala, so nebenbei?
So früh wie möglich, Du musst um einen Aufhebungsvertrag verhandeln.
Und die prüfende Kammer muss informiert werden (IHK, HWK.. )... die helfen Dir ggf auch, eine Firma zu finden, wo Du nahtlos einsteigen kannst, sonst schmeisst Du ja förmlich alles bisherige hin.
Kündigen kann der Fragensteller nicht, er muss um einen Aufhebungsvertrag bitten. Dieser ist zwar nicht an Fristen gebunden, von "jetzt auf gleich" wird da aber auch kein Arbeitgeber springen.