Kündigung Mobilfunkvertrag?

6 Antworten

Eine E-Mail mit Zustellvermerk (Delivery Status Notification) genügt grundsätzlich. Hinsichtlich der technischen Seite verweise ich dich mal auf die Anleitung der verwendeten Software bzw. des Webmailanbieters.

Fax wäre auch noch eine Möglichkeit, sofern die eine Faxnummer haben.

Ansonsten bleibt nur noch das Einschreiben. Einwurf reicht hier m. E.. Dass weder Brief noch E-Mail angekommen ist, ist hinreichend unwahrscheinlich. Einschreiben Rückschein ist aber -je nach Vorgeschichte- auch eine Möglichkeit.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Bei mobilcom-debitel kannst du auch online im Kundenbereich eine Kündigung "vormerken" und dann telefonisch bestätigen.

Ansonsten ist ein Einschreiben (Einwurf) oder ein Fax rechtssicher. Es gibt im Internet auch Anbieter, die die Kündigung für dich via Fax durchführen, z.B. check24.

Woher ich das weiß:Hobby – Android-Nutzer seit Honeycomb, Hobby-Entwickler von Apps

Ein allseits bekanntes Problem - leider. Rechtssicher ist der Versand einer Kündigung nur per Einschreiben (Einwurf oder Rückschein).

Ein guter Hinweis, die Kündigung vom nachfolgenden Anbieter erledigen lassen.

Curasanus  05.12.2021, 16:15

Nur der Rückschein bringt volle Beweiskraft

1
Answer1234567  06.12.2021, 02:10
@HarryXXX

In der Regel mit der Begründung, dass der Empfänger das Einschreiben möglicherweise nicht annimmt. Halte ich bei einer großen Firma aber eher für unwahrscheinlich. Die bekommen jeden Tag so viel Post, da weiß keiner vorher, was sich in dem Einschreiben verbirgt.

0
HarryXXX  06.12.2021, 02:18
@Answer1234567

Das ist richtig mit der Begründung. Trotzdem würde das Einwurfeinschreiben genügen.

0
Answer1234567  06.12.2021, 02:23
@HarryXXX

Im Regelfall ja. Allerdings habe ich mit Einwurfeinschreiben bisher eher mäßige Erfahrungen. Die landen auch schon mal woanders oder gehen verloren. Und der Postbote ist leider nur ein mäßig geeigneter Zeuge für die Zustellung. Die eigenhändige Unterschrift des Empfängers ist eigentlich nicht zu ersetzen. Außer ggf. durch die Unterschrift des Gerichtsvollziehers.

1

Wenn du die Verträge online abgeschlossen hast, können sie sich per E-Mail gekündigt werden.

Die Gegenseite muss deine Kündigung nicht bestätigen, wenn sie dies nicht möchte.