Kriegt man sein beschlagnahmtes Handy von der Polizei nach so einer Aktion wieder?
Dir Polizei hat mein Handy beschlagnahmt. Ich hatte im Streifenwagen aber noch die relevanten Chats gelöscht was sie mitbekommen haben. ich hatte noch mein altes Handy was mit meinem neuen verknüpft war und konnte als ich zuhause war bei ICloud einstellen das das Handy sobald es mit dem Internet verbunden wird komplett zurückgesetzt wird und Backups habe ich auch deaktiviert. Die werden es ja merken wenn sie es sich angucken wollen. Was werden die machen? Und bekomme ich trotzdem mein Handy wieder
Was hast du gemacht?
Es geht um Kreditkartenbetrug
5 Antworten
Ich denke, dass Du erst mal Ärger kriegst:
§295 StGB: Wer ein Beweismittel, das zur Verwendung in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren oder in einem Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung bestimmt ist und über das er nicht oder nicht allein verfügen darf, vernichtet, beschädigt oder unterdrückt, ist, wenn er mit dem Vorsatz handelt, zu verhindern, daß das Beweismittel im Verfahren gebraucht werde, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen, wenn die Tat nicht nach den §§ 229 oder 230 mit Strafe bedroht ist.
Ich kann meine Sachen so behandeln, wie ich es will. Hat der FS sein Smartphone noch in der Hand, ist es noch nicht beschlagnahmt. Es ist auch noch kein Ermittlungsverfahren eröffnet.
und über das er nicht oder nicht allein verfügen darf
Siehst du? Er darf alleine darüber verfügen, weil es nämlich seins ist, und er in uneingeschränkem Besitz des Teils ist. Erst, wenn das Gerät zum Beweismittel und beschlagnahmt wird, macht er sich strafbar. Es hilft also, schön kopierte Texte auch mal zu lesen und zu verstehen.
Die Rückgabe von Beweismittel richtet sich nach dem Gesetz und das Gesetz sagt in diesem Fall, dass man Beweismittel zurückgeben muss, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Die Polizei wird das Handy sichern. Wenn die Polizisten ordentlich gearbeitet haben, dann wurde das Handy in den Flugmodus versetzt. Die Löschung auf dem alten Handy wirkt sich also nicht auf das neue Handy aus.
Die gelöschten Daten stellen die easy mit der richtigen Software wieder her... gelöscht ist ja nicht gleich gelöscht.
Wenn du es als Tatmittel eingestuft wird, wird es für immer eingezogen.
Wenn sich jetzt heraus stellt, dass du deine "Geschäfte" im Nachhinein verdecken willst, KÖNNTE das sogar bedeuten, dass du in U-Haft gehst.Du versuchst ja was zu vertuschen. Das nennt man Verdunkelungsgefahr.
Und das Handy als Tatwerkzeug bekommst du dann garantiert NICHT zurück.
Mein Handy ist kein Tatwerkzeug mit der Aktion wollte ich bloß das sie meine Freunde mit denen ich zusammenarbeite nicht noch dran kriegen
Ich habe das mit dem Kreditkartenbetrug eigentlich nicht gemacht sondern mein Freund und ich habe immer die Pakete abgeholt. Ich habe aber meinen Freund nicht verraten und deshalb haben sie ja alles beschlagnahmt weil sie ihn finden wollen aber ich habe trotzdem auch ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug
Ja, ich vermute das du es wieder bekommst, sonst wehre es Diebstahl! Du musst dich mit den Daten auf dem Handy ja nicht selber belasten!
Er muss sich nicht selbst belasten, daher will die Polizei ja das Handy als Beweismittel. Die Chats belasten ihn.
Und das ist auch kein Diebstahl, dass ist eine Sicherstellung oder Beschlagnahme.
Sie können es beschlagnahmen, aber nicht für immer behalten, wenn dort sowieso keine beweise mehr zu finden sind!
Daher will der Gesetzgeber auch, dass die Beweismittel spätestens am Ende des Verfahrens zurückzugeben sind.
Aber das scheint es wie es aussieht ja nicht zu sein! Danke für die Informationen!
Tatmittel können aber auch für immer eingezogen werden.
Doch weil die müssen erst ein Backup erstellen um an die Chats zu kommen weil ich die ja schon im Streifenwagen gelöscht habe und für Backup Brauch man internet