8 Antworten
nö Spritztour haben wir dazu gesagt. Das ist ja nicht stupides hin- und herfahren. Man will ja was sehen.
Ja, das ist strafbewehrt...
....Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten....
Wenn man zum 45sten Mal an derselben Ecke vorbei fährt kann es sein dass sich mal jemand beschwert/einen anzeigt.
Normalerweise sagt man der Polizei dann man habe ein komisches Geräusch gehört und befinde sich daher auf einer Fahrt zur Überprüfung ob das Geräusch noch einmal auftritt
Wenn man so dumm ist und das sagt, muss man sich nicht wundern, wenn § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO angewendet wird.
Dann stell keine Fragen, wenn Du die Antwort "weißt"...
Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Strafbar ist nur "unnützes Hin- und Herfahren". Spazieren zu fahren ist nicht unnütz. Es dient der Entspannung und dem Zeitvertreib.
Wenn das Spazierenfahren verboten wäre, dürfte ich keinen einzigen Kilometer mit meinem Motorrad fahren, weil dessen einziger Zweck ist, Spaß zu haben.
Schlechte Antwort, das greift hier nicht