Krankenwagen weckt mich jeden Morgen?

13 Antworten

Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Nein, da gibt es keinerlei Handhabe, sofern ein Notfalleinsatz vorliegt. Man muss dazu wissen, dass es sich bei Sonderrechten und Wegerechten um zwei voneinander abgetrennte Rechte handelt, auch wenn beide Rechte in der Praxis in aller Regel gemeinsam genutzt werden (müssen).

Die Sonderrechte nach §35 Straßenverkehrsordnung (StVO), befreien von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und erlauben somit das Fahren über rote Ampeln, das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, das Überholen im Überholverbot, das Halten und Parken im Halte- oder im Parkverbot undsoweiter. Sonderrechte bedürfen rechtlich theoretisch überhaupt gar keiner Signalgebung, sie sollen jedoch von damit ausgerüsteten Fahrzeugen gemäß der Verwaltungsvorschrift zu §35 StVO den anderen Verkehrsteilnehmern durch blaues Blinklicht und Folgetonhorn angezeigt werden.

Das sogenannte Wegerecht, das andere Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet dem Einsatzfahrzeug sofort freie Bahn zu schaffen, ist in §38 StVO geregelt und gilt nur bei gleichzeitiger Verwendung von blauem Blinklicht und Folgetonhorn in der Kombination!. Blaues Blinklicht alleine mahnt die anderen Verkehrsteilnehmer lediglich zu erhöhter Vorsicht, es alleine verpflichtet sie allerdings noch nicht dazu, Platz zu schaffen. Damit das Wegerecht besteht, müssen demnach blaues Blinklicht und Folgetonhorn rechtzeitig eingeschaltet sein. Was "rechtzeitig" ist, das ist wiederum von der jeweiligen Verkehrssituation abhängig zu machen, bedeutet nach einem obergerichtlichen Urteil jedoch mindestens zehn Sekunden vor der Einfahrt in einen Kreuzungsbereich bei Rotlicht. Dies bedeutet wiederum, dass zumindest in innerstädtischen Bereichen das Folgetonhorn eigentlich dauerhaft eingeschaltet sein muss. Morgens zwischen 6 und 10 Uhr ist rechtlich gesehen sowieso keine Nachtzeit mehr, da diese um 6.00 Uhr endet aber das spielt juristisch gesehen sowieso keine Rolle, da die oben aufgeführte Rechtslage unabhängig von der Uhrzeit gilt. §38 StVO unterscheidet nämlich nicht zwischen Nachtzeit und Tag und überschreibt als sogenannte spezialgesetzliche Regelung eine allgemeingesetzliche Regelung, wie in diesem Fall die Einhaltung der Nachtruhe. Erfahrene Einsatzfahrer versuchen während der Nachtzeit das Folgetonhorn so wenig wie möglich zu benutzen um Anwohnende nicht unnötig zu stören aber morgens zwischen 6.00 und 10.00 Uhr, ist schlichtweg wieder so viel Verkehrsaufkommen und auch der morgendliche Berufsverkehr, das es nicht anders möglich ist.

Die einzige Möglichkeit wäre, bei der Stadt darum zu bitten, das sie die Ampelschaltung so einstellt, dass beim Ausrücken der Rettungsfahrzeuge deren Ampel automatisch auf grün und die Ampeln des Querverkehrs automatisch auf rot schaltet.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Nein gibt es nicht, da Notfalleinsätze egal ob Feuerwehr, Rettungsdienst, THW usw. immer vorgehen und mal ehrlich dann ist man eben kurz wach und dann schläft man eben wieder ein. Wenn du dagegen vorgehen willst ziehe um.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich wohne an einer Hauptstraße und ca. 500m weiter befindet sich ein Krankenhaus. Hier geht es auch direkt zur Autobahn.

Ich höre die Sirenen garnicht mehr. Und wenn dann stört mich das nicht. Insofern vllt. einfach mal abregen und akzeptieren. Man wird sowieso öfters mal wach in der Nacht. Nur meist so kurz das man sich nicht erinnert.

Es gibt allerdings Leute die sich dann über das aufwachen aufregen und meinen sie hätten Schlafprobleme. Dann entwickeln sich halt wirklich welche. Eine Therapeutin meinte mal zu mir, das die Therapie darin besteht, ihnen beizubringen entspannt zu bleiben, wenn sie wach werden.

Von Experte Rollerfreake bestätigt

"Dagegen anzugehen" nicht, aber man kann von der Kommune verlangen, die Ampelschaltung entsprechend einzurichten und zwar dass bei einem Alarm eines Fahrzeuges dieser Wache die entsprechenden Ampeln auf Grün geschaltet werden. Ist bei uns an jeder Wache Standard. Suche dazu doch mal das Gespräch mit entweder Straßenverkehrsamt oder Feuerwehr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wer war zuerst da - du oder die Rettungswache?

Ich kenne Leute, die bewusst neben eine Kaufhalle ziehen - und sich dann über den morgendlichen Lärm der Anlieferungen beschweren. Ich sage besser nicht, was ich von solchen Leuten halte. :P