Kommunion trotz Kirchenaustritt der Eltern?

11 Antworten

Also ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Kirchenaustritt bereits stattgefunden hat.

Entscheidend ist, ob deine Kinder ebenfalls "ausgetreten" sind, d. h. ob du sie mit deinem Austritt aus der kath. Kirche auch gleich mit "ausgetreten" hast (Bitte wegen der Formulierung nicht falsch verstehen!). Es kommt schon mal vor, dass beim Kirchenaustritt der Eltern häufig auch gleich die (minderjährigen) Kinder mit abgemeldet werden und diese damit "austreten" (= Erziehungsrecht der Eltern, so wie anders herum die Eltern auch das Recht auf eine religiöse Erziehung ihrer Kinder haben). Dann kommt meist in der 3. Klasse die Vorbereitung auf die Erstkommunion, die Kinder wollen da auch mitmachen, und plötzlich gibt es ein Problem.....

Also zusammenfassend:

Sind die Kinder mit ausgetreten?

  • Wenn ja, dann ist keine Erstkommunion möglich. Voraussetzung zur Kommunion überhaupt ist die volle Mitgliedschaft in der kath. Kirche.

  • wenn nicht, dann steht der Vorbereitung auf die Erstkommunion nichts im Weg. Es geht ja hier um das Kind, das zur Kommunion gehen will. Das darf dem Kind seitens der Kirche (= Pfarrer) nicht verweigert werden, außer es gibt dafür schwerwiegende Gründe. Ein solcher Grund wäre z. B. gegeben, wenn das Kind sagt: "Ich will nur zur Erstkommunion wegen der (erwarteten) Geschenke. Die Kirche, der Gottesdienst und das ganze Brimborium darum ist mir ganz egal." Da fehlt es natürlich an der nötigen positiven religiösen Einstellung als Voraussetzung. Allein die (vielleicht sogar begründete) Vermutung des Pfarrers, das Kind würde später nicht zu den Sonntagsgottesdiensten kommen oder am kirchlichen Leben überhaupt nicht teilnehmen, reicht sicher nicht als schwerwiegender Grund aus. Natürlich ist es sinnvoll, grundsätzlich dem Kind auch später die religiöse Praxis zu ermöglichen. Es kommt öfters mal vor, dass Kinder mehr an der Kirche und am kath. Glauben interessiert sind als die Eltern.

Von einem Anspruch auf die Erstkommunion zu reden, halte ich für nicht besonders glücklich, weniger wegen der "Sache" an sich, sondern wegen der inneren Haltung zu den Sakramenten und des zwischenmenschlichen Umgangs. Ich kann auch nicht gegenüber meiner Frau von einem Anspruch auf Liebe, von einem Anspruch auf das Ehesakrament oder einem Anspruch auf Sex sprechen. Das heißt, ich kann es schon; aber dann ist offensichtlich in unserer Beziehung etwas schief gewickelt.

Meine Empfehlung: Offen mit dem Pfarrer darüber sprechen und fragen, wie es gehen könnte. Vielleicht ergibt das einige interessante Gespräche, warum nicht. Es gibt ja nicht nur üble Erfahrungen mit der Institution Kirche und deren Vertretern. Und auch in einer schwarzen Herde gibt's ein paar weiße Schafe.... ;-)

Sind denn deine Kinder noch drinnen in der Kirche ? Wenn ja :

Sicher wird man heute dir das erlauben ,aber im Grunde schadest du damit deinen Kindern nur, denn die Sakramente welches für uns keine Symbole sind sondern wirklich in der Gestalt der Hostie leib Christi und in der Gestalt des Weines Blut Christi,dürfen nicht unwürdig empfangen werden .

1 korinther 11,26-29

Denn so oft ihr dieses Brot esset und den Kelch trinket, verkündiget ihr den Tod des Herrn, bis daß er kommt. 27 Wer also unwürdig das Brot ißt oder den Kelch des Herrn trinkt, **der ist schuldig am Leib und am Blut des Herrn. 28** Es prüfe aber ein Mensch sich selbst, und also esse er von dem Brot und trinke aus dem Kelch; 29 denn wer **unwürdig ißt und trinkt, der ißt und trinkt sich selbst ein Gericht, weil er den Leib des Herrn nicht unterscheidet. *****

Da du selbst diesen heiligen Sakramenten keine Bedeutung bei misst , werden deine Kinder ihnen keinen Wert beimessen . Deshalb kannst du fast davon ausgehen das sie das Sakrament unwürdig empfangen werden,ohne Umkehr und vorherige Versöhnung mit Gott.... im Sakramnet der Beichte .

Ich persönlich finde das verantwortungslos als Mutter,denn der Unwissenheit kann jeder abhelfen in dem er sich einen Katechismus der Römischen KAtholischen Kriche besorgt und darin mal nachliest was denn der Glaube besagt und was das alles zu bedeuten hat .

Seine Kinder zu Papier katholiken heranzuziehn finde ich fatal und indifferent.

Da habe ich mehr Respekt vor einem ehrlichen Athisten der auch dazu steht .

schulz71 
Fragesteller
 22.11.2012, 07:40

Hallo und guten Morgen,

es geht hier nur um den Austritt aus der staatlichen katholischen Kirche soll heißen die Absage von Rom - nicht die Absage des christlichen Glaubens. Leider wird die staatliche katholsche Kirche von (meiner Meinung nach) zuvielen zwielichtigen Gestalten geführt , das Verhalten dieser Leute wie die Auslegung des christlichen Glaubens kann ich nicht mehr teilen.

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ALATI  25.11.2012, 22:39
@schulz71

Dann solltest du in die Evangelische Kirche konvertieren ,denn dort ist all das verwirklicht was auch in der KAtholischen Kirche gefordert wird .

(Aber dort laufen die LEute ja noch mehr davon ,oder gerade deshalb ?)

Die Katholische Kirche vertritt lediglich die biblischen Forderungen .... Und das ist auch richtig so . Sie kann sich nicht dem Zeitgeist anpassen ,das halte ich für falsch . (gerade deshalb bin ich vor 15 Jahren Römisch katholisch geworden )

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schulz71 
Fragesteller
 26.11.2012, 21:50
@ALATI

Nein ich will eigentlich in keine staatliche Kirche mehr eintreten!!! Naja viel Davonlaufen geht ja bald hier bei uns nicht mehr!!! Ist ja nicht mehr viel da............! Und naja es wurden schon einmal Tempel die nicht ihren zweck Dienten eingerissen. Ich denke nicht das der Weg der rk Kirche der Weg der Bibel ist ! So und nun bin ich Christ nicht mehr und nicht weniger !!!

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ALATI  29.11.2012, 21:43
@schulz71

Nun jeder muss seinem Erkenntnisstand folgen ...das ist auch in Ordnung .

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Auf ein Sakrament hat man niemals einen Anspruch.

Ja, den haben sie.

Einen "Anspruch" auf die Kommunion hat niemand. Allerdings darf jeder Katholische Chirst, der im Stand der heilmachenden Gnade ist, die Kommunion Empfangen.

Das hört sich kompliziert an, ist aber recht simpel. Wenn Sie aus der Kirche aus getretten sind, und ihre Kinder katholisch getauft wurden, dann dürfen Sie auch zur Erstkommunion gehen.