Klarna - keine Mahnung, gleich Inkasso?
Hallo zusammen,
ich habe im Dezember eine Bestellung über Klarna getätigt (knapp 25€). Ich habe ehrlich gesagt die Rechnung total vergessen, heute flatterte mir ein Brief vom Inkassounternehmen ins Haus, dass ich knapp 90€ zahlen muss. Ich habe mein E-Mail-Postfach durchforstet und keine Zahlungserinnerung, 1. oder 2. Mahnung erhalten. Wie kann ich vorgehen? Oder sollte ich in den sauren Apfel beißen und einfach ans Inkasso überweisen?
5 Antworten
Habe fürs Vorgängerinkasso von klarna coeo gearbeitet. Inkassogebühren wurden von klarna/coeo/mum m.w noch nie explizit eingeklagt. Die Erfolgsaussichten vor Gericht wären zu gering da klarna selbst Onlinebezahldienst ist.
Tipp : Du gehst her und überweist zweckgebunden 30 € an klarna ! Verwendungszweck " kdnr xyz /rechnnr 123../ Nur 25 Hauptforderung plus 5 € Verzugskosten"
Da sich inzwischen rumgesprochen hat das klarna nicht wg Inkassokosten klagt wird klarna das Geld wieder zurücküberweisen mit dem Hinweis das coeo jetzt angeblich zuständig ist
Dann überweist Du einfach nochmal an klarna und dann wird ordnungsgem. verbucht.
Übrigens befindet sich klarna durch eine Rücküberweiung automatisch im Annahmeverzug ;) § 293 ff. BGB Du hast qwasi schon gewonnen.
Na und ? Die schicken halt automatisiert Ihre Briefe. Bei klarna ist das coeo und später mumm. Forderungsinhaber ist klarna. lediglich der Forderungseinzug ist an die Inkassobude abgetreten. Das braucht den Schuldner aber nicht zu interesieren
Warum sollte Dein Vertragspartner mahnen sollen, wenn ausdrücklich so etwas nicht vereinbart wurde?
Ich habe mein E-Mail-Postfach durchforstet und keine Zahlungserinnerung, 1. oder 2. Mahnung erhalten.
Muss du auch nicht.
Du hattest eine Zahlungsfrist, wenn du die verstreichen lässt, bedarf es keiner weiteren Mahnung.
Überweise 44 € an das Inkasso, Zweckgebunden:
Aktenzeichen // HF + 15,00 Inkasso 0.3 RVG + 3,00 Auslagen + Zinsen wenn gefordert
Anschließend Widerspruch schreiben und gut ist.
Wenn die sich nochmal melden, sagst mir bescheid.
Es gibt nur dann eine Pflicht zur Mahnung, wenn der Rechnungssteller von vornherein eine kürzere Rechnungsstellung als 28 Tage(gesetzliches Zahlungsziel) vereinbart. Wenn er also z.b. schreibt 2 Wochen Zahlungsziel.
Gibt er mindest 4 Wochen oder 30 Tage Zahlungsziel an, ist keine Mahnung erforderlich. Eine Mahnung währe dann eine Nettigkeit des Gläubigers.
Dann können also auch ohne Mahnung weitere Schritte gemacht werden, so wie in deinem Fall, dann eben das Inkassounternehmen beauftragt werden.
Hab mich gerade noch mal reingelesen, es sind 30 Tage. Zudem ist nur eine Mahnung erforderlich, wenn man in der Rechnung kein Zahlungsziel angibt(also nicht wie ich dachte wenn sie kürzer ist wie das gesetzliche Zahlungsziel), Wenn ein Zahlungsziel angegeben ist, gerät man sofort nach erreichen des Zahlungsziels in Verzug.
§ 286 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Zahlungsfrist beim Rechnungskauf: DAS müssen Sie wissen (zahlungsmittel.org)
Die 90€ sind zu hoch. Für ein erstes Mahnschreiben darf maximal ein 0,3 Gebühr berechnet werden. Insoweit wäre da nicht 90€, sondern 15€ plus Auslagen und Zinsen anzusetzen.
Oder sollte ich in den sauren Apfel beißen und einfach ans Inkasso überweisen?
Ja, allerdings würde ich hier nur 50€ überweisen. Wenn das Inkasse höhere Kosten geltend machen will, sollen sie klagen.
Und was ist mit dem Inkasso? Die schicken doch safe weitere Mahnungen? Ansonsten wenn das klappt, nice