Darf nach der ersten Mahnung inkasso eingeschaltet werden?

3 Antworten

Auf der Rechnung steht normalerweise ein Zahlungsziel. Wird dieses nicht eingehalten, so kann der Gläubiger sofort ein Inkassounternehmen einschalten, es bedarf diesbezüglich keiner Mahnung.

Der Gesetzgeber schreibt das nicht vor., dass man mahnen muss, weil mit den Zahlungsbedingungen die Rechtslage geklärt ist.

Warum deine Schwester nach der 1.Mahnung schon 100.--€ bezahlen musste, das wäre mit Klarna zu klären. Man kann einen Nachweis bei Klarna anfordern, wie diese 100.--€ zustande kommen. Da muss man am Ball bleiben. Denn nicht alles was in Rechnung gestellt wird, muss auch rechtlichen Bestand haben.

Ich hatte mit Klarna auch schon ein größeres Problem. Da hat ein Namensgleicher Ware bestellt und ich bekam von Klarna die Rechnung. Erhielt Mahnungen mit immer höheren Kosten. Obwohl ich gegen die Rechnung Widerspruch bei Klarna einlegte, interessierte das bei Klarna niemanden. Die waren in feinster Weise bereit, bei der Klärung der Sache mitzuwirken. Nur Mahnungen, Drohungen mit Inkasso usw.

Erst als ich mit einem Anwalt drohte, sah eine Mitarbeiterin bei Klarna sich dazu bereit, mir die Anschrift des Bestellers mitzuteilen, was zuvor mehrmals aus Datenschutzgründnenabgelehnt wurde.

Meine Erfahrung mit Klarna sind diesbezüglich mehr als negativ. Deshalb würde ich empfehlen, von Klarna eine Klärung über die Kosten von 100.--€ zu fordern. Das kann, wie ich erfahren musste, sehr aufwändig werden.

Der Gesetzgeber schreibt meines Wissens nach bei unbezahlten Rechnungen das Versenden von 1 Zahlungserinnerung bzw. Mahnung vor, und der Rest ist dann Sache des Gläubigers.

Um Deine Titelfrage zu beantworten: Ja, selbstverständlich.

Ontario  19.08.2021, 11:34

Nein, der Gesetzgeber schreibt das nicht vor.

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Agamemnon712  19.08.2021, 11:36
@Ontario

Kann ich auswendig weder bestätigen, noch dementieren.

In aller Regel ist eine Zahlungserinnerung oder Mahnung jedoch Usus.

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Ich hab fürs Vorgänger Inkasso von coeo gearbeitet.

Eingeklagt werden Inkassokosten im Zusammenhang mit Klarna auch im Verzugsfall nicht explizit. Grund ist das Klarna selbst Onlinebezahldienst ist.

Gerichte würden diese Gebühren streichen. In den grossen Urteilsdatenbanken wie jurion.de ist kein einziger Hinweis daß dies jemals Mal versucht wurde.

Was ist mit rechtens gemeint ?

Erlaubt ist es. Wer die Gebühren zahlt ist halt der Dumme.

Am besten man uberweist immer zweckgebunden an Klarna ( nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung)