Mahnung habe aber alles bezahlt.?

11 Antworten

Wenn du sicher nichts bestellt hast und wirst gemahnt, hilft nur ein kurzes Schreiben, kein Telefonat.

Hast du etwas bestellt und pünktlich bezahlt, dann informiere Klarna, dass keine Forderungen mehr an dich offenstehen.

Du kannst sicher die pünktliche Zahlung belegen. Wenn das der Fall ist, dann lass Klarna mahnen. Ob dir die glauben, könnte dir egal sein.

Käme dennoch ein Mahnbescheid, dann innerhalb der Frist Widerspruch einlegen., das aber nur, wenn wirklich .keine Forderungen offensten.

Wenn alles aus deiner Sicht in Ordnung ist, dann könntest du Klarna auch mit einer Anzeige drohen, die du dann aber auch machen solltest, wenn man dich mit Mahnungen drangsaliert. Da muss man sich wehren.

Na wenn alles bezahlt wurde, Du das beweisen kannst, lasse die doch weiter mahnen.

Erst wenn die ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, musst Du reagieren. Darüber wirst Du in diesem Schreiben aber auch gut aufgeklärt.

Prüfe bitte ob das aus welchen Gründen auch immer, nicht auf Dein Konto zurück gegangen ist/gebucht wurde.

Prüfe noch, ob die Summe wirklich an Klarna gegangen ist und sie nicht retour gebucht wurde, oder ein Zahlendreh im Nummernsalat passiert ist.

Dann gibst du ihnen eine Kopie der Zahlung, damit Klarna auch bei denen gegenprüfen kann.

Wennn alles seine Ordnung hat, dann kärt sich das auch.

Wenn du alles bezahlt hast, kannst du das ja sicher belegen. Da kann dir doch nichts passieren. Dann kannst du die Mahnungen ignorieren.

Ontario  02.08.2020, 09:08

Ich hatte vor wenigen Tagen ein Problem mit der Klarna Bank und einem Lieferanten namens OMODA BV.

Ich bekam von Klarna eine Rechnung, obwohl ich nichts bestellt habe. Habe dann schriftlich bei Klarna gegen die Rechnung Widerspruch eingelegt. Keine Antwort seitens Klarna auf meinen Widerspruch.

Es kam die erste Mahnung. Habe mich wieder bei Klarna und der Firma OMODA gemeldet und wollte einen Nachweis darüber, wohin die angeblich von mir bestellte Ware geliefert wurde. Keine Antwort.

Es kam eine zweite Mahnung. Gleiches Prozedere meinerseits wie bei der 1. Mahnung.

Dann erhielt ich von der Firma OMODA eine Nachricht in de res hiess, dass man mir aus Datenschutzgründen keine Auskunft über diesen Vorgang machen darf.

Es läge eine Bestellung von mir vor. Wenn ich nichts bestellt habe, so solle ich Anzeige bei der Polizei erstatten, weil es sich um einen Betrugsfall handeln könne.

Das habe ich abgelehnt und der Klarna Bank mitgeteilt, sie solle sofort das Mahnverfahren einstellen, ansonsten übergebe ich die Sache einem Anwalt und wir sehen uns vor Gericht.

Das hat insofern gewirkt, als dass man mir den Ort nannte wohin die Ware geliefert wurde und auch den Strassennamen.

Da teilte ich denen mit, dass ich an einem ganz anderen Ort wohne und ein solcher Strassenname es in unserer Stadt nicht gibt.

Meine Recherche ergab dann, dass der Besteller denselben Nachnamen hat wie ich. Das Problem lag bei der Übermittlung der Mailadressen zwischen der Firma OMODA und der Klarna Bank.

Meine Mailadresse endet mit de, die des Bestellers mit net. Dieser kleine Unterschied hat zu einem sehr umfangreichen Problem geführt.

Wenn dieser Sauhaufen den Vorgang nochmals gründlich überprüft hätte, müsste dieser Unterschied aufgefallen sein. Doch nein, man mahnt, reagiert auf Widersprüche seitens der Klarna Bank nicht.

Erst nachdem meine Korrespondenz mit den beiden einen sehr ernsthaften Charakter annahm und ich mit einer Klage drohte, erst dann wurden die weich.

Ich habe dann jegliche weitere Kontakte abgelehnt und denen mitgeteilt, es läge nun an der Firma OMODA und der Klarna Bank, ob die Angelegenheit zur Streitsache werden wird.

Erst dann gab es den Hinweis Datenschutz nicht mehr und die Sache konnte geklärt werden.

Wie ich im Internet lese, haben viele User Probleme mit der Klarna Bank, ob berechtigt oder nicht. Die sind sofort mit Mahnungen und Einschaltung von Inkassobüros zur Stelle.

Wenn man alles rechtzeitig bezahlt hat, den Nachweis erbringen kann und dennoch weiter gemahnt oder gedroht wird, sofort einen Anwalt einschalten.

Alle Belege z. B. bei Rücksendungen aufbewahren die dann als Beweis dienen.

Niemals Telefonate mit denen führen, immer auf schriftlichem Wege und das nicht per Mail, sondern per Einschreiben mit Rückschein.

Da muss man alle Beweise sichern, sonst kommt man gegen die nicht an.

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