Kinderlärm, getrampel, geschrei?
Hallöchen, an alle!!!
Ich möchte mal wissen, ob ich als Mieter, alles an Kinder- Lärm ertragen muss.
Ich bin bestimmt kein Kinderhasser, habe selbst eine Ausbildung als Kindergärtnerin und als Erzieherin, also ich bin Kinderlärm gewöhnt. Aber das was der Mieter über mir abzieht ist nicht mehr zu ertragen.
Es fängt früh mit Geschrei und Marathonartiges Getrampelt an, dann hat man mal eine Stunde Ruhe um das der Nachmittag dann wieder zum Showdown geht, mit Gebrüll, über längere Zeit Gerenne und getrampel von einem oder mehreren Kindern, Möbel hin und her geschiebe, Bowling spielen mir einer Holzkugel und alles über längere Zeit. Also wir reden hier nicht von 10 min, sondern von 4-5 Stunden, bis das Kind endlich um 20:30 Uhr ins Bett geht. Um Nachts ständig um 2- 4 Uhr zu schreien.
Ich bin genervt und verzweifelt zu gleich.
Ich bitte um Hilfe, nochmals ich bin kein Kinderhasser, wir haben auf unseren Hof einen Spielplatz und einen Kindergarten. Also ich bin es gewöhnt, das es etwas lauter zu geht.
8 Antworten
Es gibt aber die Grenzen
Übermäßiger Lärm, zum Beispiel Fußball spielen in der Wohnung, muss grundsätzlich kein Nachbar ertragen. Auch hier sollten die Eltern Rücksicht auf die Bedürfnisse anderer Bewohner nehmen und dafür sorgen, ihre Kinder zu einem rücksichtsvollen Verhalten anzuhalten (LG Berlin, Urteil v. 05.09.2016, 67 S 41/16).
Nach den meisten Gerichten rechtfertigt Kinderlärm im Rahmen normaler Wohnnutzung keine fristlose Kündigung des Mietvertrages wegen Störung des Hausfriedens (LG Bad Kreuznach, Urteil v. 03.07.01,1 S 21/01; AG Hamburg-Bergedorf, Urteil v. 11.11.08, 409 C 285/08). Allerdings gibt es Gerichte, die den über das übliche Maß hinausgehenden Kinderlärm als Mietmängel ansehen.
So z.B. entschied das Landgericht Hannover in einem Fall, dass wenn die Geräusche außerhalb jeglicher sozialer Norm liegen, sind diese nicht mehr zu tolerieren. Daher können die belästigen Nachbarn in einem solchen Fall ihre Miete wegen Mangels mindern bzw. das Mietverhältnis fristlos kündigen (LG Hannover Beschluss vom 4.3.2015 19 S 88/14). < img width="1" src="https://vg03.met.vgwort.de/na/9975370d274d437a9fbe470a3cff3d7f" height="1"> img width="1" src="https://vg03.met.vgwort.de/na/9975370d274d437a9fbe470a3cff3d7f" height="1"> img width="1" src="https://vg03.met.vgwort.de/na/9975370d274d437a9fbe470a3cff3d7f" height="1"> img width="1" src="https://vg03.met.vgwort.de/na/9975370d274d437a9fbe470a3cff3d7f" height="1">
https://www.mietrecht-reform.de/rechtsprechung/bgh-entscheidet-auch-kinderlaerm-hat-grenzen/
Alles richtig! Gesetzt den Falle,es wäre so dauert es mindestens zwei Jahre bis ein für den FS erträglicher Zustand herrscht.Bis dahin....drei weiße Tauben ,und ein Gewehr.^^
Wenn Du mit guten Worten nichts erreichen kannst,wirst es unter der Rubrik höchstrichterlichem Urteil : ist hinzunehmen,abhaken und umziehen .
Der Versuch zu beweisen,das mit einer Bowlingkugel gespielt wird,und das mit dem typischen Kinderspiel und hinzunehmendem Lärm nichts zu tun hat,und eine außergewöhnliche Situation und mißbräuchliche Nutzung der Wohnung ist,könnte mit einigem Aufwand gelingen...aber in den zwei Jahren,bis da was rauskommt,bist Du vielleicht in der Psychiatrie.^^
Lade die zum Essen ein,dann wirst Du auch eingeladen und kannst Dich erstmal überzeugen,ob das wirklich so ist.Geräusche können einem auch eine Fata Morgana vorgaukeln,welche Du in eine passende Geschichte packst.
Nicht böse sein,ich kenne das auch eigener Erfahrung.^^
Kontaktiere den Vermieter beschwere dich und schildere ihm die Situation. Leider muss man bei Kindern viel ertragen aber das geht zu weit.
Ja Kinderlärm ist grundsätzlich zu tolerieren.
Falsch. Ab einem gewissen Pegel und Intensität muss man es nicht mehr ertragen.
Das Verfassungsgericht hat dort eindeutig geurteilt, dass jeglicher Kinderlärm zu tolerieren sei, von daher gibt es da keine DIskussion
Rücksichtsloses Verhalten
Die Tatsache, dass Kinder sich frei entfalten und entwickeln müssen, auch wenn dies mit einer gewissen Geräuschkulisse verbunden ist, bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass Nachbarn jede Art von Kinderlärm tolerieren müssen. Rücksichtloses Verhalten, wie beispielsweise anhaltendes Fahren mit einem Spielzeugroller über Laminatböden, das immense Geräusche verursacht, oder wildes Springen von Stühlen in einer Dachgeschosswohnung, welches den darunter wohnenden Mieter extrem belästigt, ist nicht als üblicher Kinderlärm anzusehen. Eltern der betreffenden Kinder haben somit dafür zu sorgen, dass derartige Lärmimmissionen nicht mehr entstehen. Zu beachten ist, dass ein gelegentliches Trampeln von Kindern nicht als ein rücksichtsloses Verhalten angesehen wird, da dies zu einem normalen Benehmen dazugehört [OLG Düsseldorf, 29.01.1997, 9 U 218/96]
Ja da müssen wir nicht drüber diskutieren.
Nun überlegen wir noch mal wo ein OLG (Oberlandesgericht) im Vergleich zum Verfassungsgericht angesiedelt ist und erkennen, dass das Verfassungsgericht den höchsten Stellenwert hat und somit das OLG überstimmt
Natürlich musst du nicht alles Ertragen... Wie wäre es einfach mal wenn du mit dieser Familie freundlich sprichst? Worte können ja zuweilen kleinere Wunder bewirken....
Stimmt so nicht.