Kind abgeben?

8 Antworten

Ja, das wäre ein korrekter Weg. Man trägt es aus und nach der Geburt gibt man es zur Adoption frei. Das muss aber natürlich schon vorher geklärt werden.


Kugelflitz  09.01.2022, 22:54

War es nicht so, dass man das bei einer anonymen Geburt nicht vorher klären muss?

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Folgende Möglichkeiten fallen mir spontan ein:

  • Reguläre Adoption
  • Anonyme Geburt
  • Babyklappe
  • Dauerpflegefamilie
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Ja kannst du zu adoptieren freigeben. Aber das muss alles abgeklärt sein.

Babyklappe ist der cshnellste und einfachste Weg. Man kann das Baby selbstverständlich auch zur Adopzion freigeben, dass könnte halt unter Umständen länger dauern


Elli113  15.04.2022, 23:13

Die bessere Alternative wäre eine vertrauliche Geburt. Die Mutter kann anonym bleiben und wird während und nach der Geburt medizinisch betreut.

Die Babyklappe ist in erster Linie gedacht für Frauen, die ihre Schwangerschaft verheimlicht haben und das Kind per Alleingeburt gebären.

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Kai567  23.04.2022, 19:14
@Elli113

Es ging darum, wie mans loswird und nicht m den Geburtspozess, oder? eine anonyme Geburt ist auch möglich, wenn man das Baby behält, es geht doch darum, was nach der Geburt passiert, egal wo und unter welchen Umständen diese war und das ist auch bei der anonymen Geburt die Babyklappe

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Elli113  23.04.2022, 22:40
@Kai567

Ich glaube, du kennst dich mit der Thematik nicht wirklich aus.

Eine vertrauliche Geburt bedeutet, dass die Mutter unter einem Pseudonym gebärt. Einer Vertrauensperson der Beratungsstelle ist ihre Identität aber bekannt und so kann das Kind die Identität der Mutter erfahren, wenn es 16 wird. Die Mutter könnte das Kind theoretisch auch behalten nach einer vertraulichen Geburt, muss dafür aber ihre Anonymität aufgeben.

Bei einer vertraulichen Geburt kann die Mutter das Kind direkt nach der Geburt abgeben. Ganz einfach und rechtssicher.

Hintergrund: Krankenhäuser, bzw. Hebammen sind per Gesetz verpflichtet, Geburten anzuzeigen und anzugeben, wer das Kind geboren hat (s. Personenstandsgesetz). Ausnahme ist die vertrauliche Geburt, wo ein Pseudonym der Mutter angegeben werden darf.

Genau aus diesem Grund ist die Babyklappe KEINE Option für Frauen, die ihr Kind anders als bei einer Alleingeburt geboren haben.

Denn wenn das Baby NICHT bei einer Alleingeburt geboren wurde, dann wurde die Geburt beim Standesamt angezeigt und die Mutter kann ihr Baby nicht mehr einfach abgeben. Sie hat nämlich das Sorgerecht, das sie so ohne weiteres nicht aufgeben kann.

Das Recht versucht seit Alters her, anonyme Kinder, also Findelkinder, zu vermeiden. Das Kind in der Babyklappe und das Kind, das anonym in einer Geburtseinrichtung zurückgelassen wird, sind als Findelkinder gemäß § 25 des Personenstandsgesetzes (PStG) von jedermann sofort bei der Polizei zu melden. Die Polizei hat sofort nach den Eltern, insbesondere nach der Mutter, zu suchen. Alle Beteiligten, die Betreiber und Angestellten der Babyklappe, Ärzten, Hebammen und Krankenhausträger, haben gegenüber der Polizei ihr Wissen zu offenbaren. Ein Aussageverweigerungsrecht dieser Personen kennt das Gesetz nicht.

So.

Und genau aus diesem Grund sind Babyklappen keine "Adoptionsautomaten".

Wer sein Kind zur Adoption freigeben will, hat andere, bessere und vor allem rechtssichere Möglichkeiten.

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Kai567  24.04.2022, 12:39
@Elli113

also laut https://www.wien.gv.at/menschen/kind-familie/baby/anonymegeburt.html ist man NICHT verpflichtet seinen Namen anzugeben, man muss irgendeinen Namen angeben der aber nicht der echte bzw eigene Name sein muss! (also genau so wie du gesagt hast) was aber anders ist ist vollgendes: Man KANN dem Kind einen Brief mit dem Namen oder einem Foto hinterlassen den das Kind zum 18ten Geburtstag bekommt, ist aber nicht verpflichtet! Keine gebärende Person muss ihre Identität preisgeben, nichteinmal dem Kind gegenüber! Mit dem im ersten Satz angegenen Link kann ich das sogar rechtlich beweisen

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Elli113  24.04.2022, 15:12
@Kai567

Ok, du redest von Österreich.

In Deutschland gibt es keine anonymen Geburten, nur vertrauliche Geburten. Und ja, bei einer vertraulichen Geburt darf man ein Pseudonym angeben, dafür gibt es extra eine Ausnahme im deutschen Personenstandsgesetz. ABER: es sind bei der vertraulichen Geburt nach deutschem Recht Maßnahmen vorgegeben, damit das Kind seine Herkunft erfahren kann. Gegenüber dem Kind darf die Mutter nicht anonym bleiben.

Und wenn die Frau es sich innerhalb der Frist anders überlegt und das Kind doch behalten möchte, muss sie logischerweise eh ihre Anonymität aufgeben.

Ja, ich wusste bereits, dass anonyme Geburten in Deutschland illegal sind. Deine Quelle sagt mir somit nichts neues. In Deutschland gibt es lediglich die vertrauliche Geburt, von der ich oben ja auch schon geschrieben habe.

Auch in Österreich gibt es übrigens kein Recht auf eine anonyme Geburt (auch wenn rechtlich die Möglichkeit besteht, anonym zu gebären).

Es bleibt der Fakt, dass auch in Österreich eine Babyklappe kein Adoptionsautomat ist und nur für diejenigen Mütter gedacht ist, die ihr Kind alleine zur Welt gebracht haben.

Wenn schon vor der Geburt klar ist, dass das Kind zur Adoption freigegeben werden soll, ist sowohl in Österreich die anonyme als auch in Deutschland die vertrauliche Geburt die deutlich bessere Alternative zur Babyklappe.

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Kai567  24.04.2022, 17:49
@Elli113

Was definierst du genau als "Recht darauf"? Wenn ich als gebärende Person Aussagen zu meiner Person verweigere, was sollen die Ärzte dann bitte machen? Ein Arzt hat die Pflicht zu helfen, man muss mir also die Möglichkeit geben, im Krankenhaus zu gebären.. Und was konkret bedeutet, dass man nur dem Kind gegenüber sagen muss, wer man ist? Das bedeutet, dass mans offiziell angeben muss, wie soll es das Kind sonst jeh erfahren?

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Elli113  24.04.2022, 19:36
@Kai567
 Das bedeutet, dass mans offiziell angeben muss, wie soll es das Kind sonst jeh erfahren

Nein, eben nicht. Die Beratungsstelle hat einen Nachweis über die Herkunft des Kindes zu erstellen. Dafür nimmt die an die Schweigepflicht gebundene Beraterin die persönlichen Daten der Frau auf, damit das Kind später seine Herkunft erfahren kann. 

Was definierst du genau als "Recht darauf"?

Die Info stammt von hier https://www.kinderrechte.gv.at/factbook/anonyme-geburten-und-babynest/

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Babyklappe oder direkt nach der Geburt im Krankenhaus abgeben, ja.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin ein Mensch, der zu Gefühlen fähig ist.