Kellner ohne Trinkgeld Negativgeschäft?

8 Antworten

Gleich vorab: Ich kenne mich da nicht aus :)

Aber es klingt nach einer generellen Pauschalierungsvereinbarung (so etwas ähnliches gibt es ja auch im landwirtschaftlichen Betrieb).

Grundsätzlich kann das mir aber als Gast ja egal sein. Ich will in einem Restaurant gut essen und mich nicht um die steuerlichen Aspekte des Betreibers kümmern.

Und morgen fällt ein Sack Reis um und der Gast darf dann die Steuer dazu bezahlen.

Das wäre mir gänzlich neu. Es ist nun mal eben sein Problem, wenn er ein "Negativgeschäft" macht und nicht eueres.

Kann ich mir nicht vorstellen. Schon aus dem Grund, wenn ich nur einen Kaffee trinke verdient er weniger als wenn ich das teuerste Gericht auf der Karte bestelle. Dann müsste ich als Kaffeetrinker 30,- Euro Trinkgeld geben (als Beispiel) und der andere theoretisch keines.

Denke das ist eine erfundene G'schicht ... weiß es aber nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, das habe ich noch nie gehört. Aber sie Kreativität mancher Wirte beim Abzocken seiner Servicekräfte ist unerschöpflich. Deshalb will ich ihm das gerne glauben, aber es ist nicht das Problem des Gastes.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gelernter Koch und Gastronom

https://www.express.de/ratgeber/reise/trinkgeld-oesterreich-e-631875

In der Gastronomie verhält es sich beim Thema Trinkgeld wie in Deutschland: Das Gehalt der Angestellten ist zwar in der Rechnung enthalten, aber es gehört trotzdem zum guten Ton, circa fünf bis zehn Prozent des Rechnungsbeitrags als Trinkgeld zu geben. Meistens rundet man die Rechnung dann einfach auf, das kann bar oder mit Karte geschehen.

Es gibt kein Gesetz nach Art und Umfang / Höhe des Trinkgelds.

Er müsse pro Anzahl an Personen und pro Tisch eine gewisse Pauschale dem Lokalbesitzer abgeben und wenn er nicht genug Trinkgeld bekomme sei diese Pauschale nicht gedeckt und er mache ein Negativgeschäft.

Humbug par excellence ...... so einen Pausenkasper würde ich auffordern mir den entsprechenden Gesetzestext ( in Buchform ) vorzulegen.

Trinkgeld ist grundsätzlich eine freiwillige Gabe und kein Pflichtbeitrag, denn sonst würde er mit in der Rechnung aufgeführt werden.