Karstadt vom Umtausch ausgeschlossen?

1 Antwort

Wenn eine gekaufte Ware einen Sachmangel hat, also kaputt ist, dann ist das ja kein Umtausch, sondern eine berechtigte Rückgabe.

Umtausch wäre es, wenn dir das Design des Schirms nicht mehr gefällt und du einen Schirm mit einem anderen Muster möchtest, oder den Schirm in ein Sonnencap umtauschen möchtest.

Aber wenn der Schirm tatsächlich kaputt ist, du diesen nicht kaputt gemacht hast, dann muss der Händler den zurücknehmen und ihn entweder reparieren, oder ihn ersetzen oder das Geld zurückzahlen.