Warum muss man beim Umtausch von Ware seinen Namen + Anschrift hinterlassen...?

14 Antworten

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Ich habe schon mal einen Kontrollanruf bekommen. Ich wurde gefragt,ob ich etwas umgetauscht hätte und ob ich mit dem Service zufrieden war. Vermutlich sollen die Mitarbeiter so überwacht werden.

Wahrscheinlich zu Kontrollzwecken gegenüber dem eigenen Personal oder eventuell um Zugriff auf den Kunden zu haben, falls es Ungereimtheiten gibt. Allerdings werden die Angaben nicht geprüft und strafbar ist eine Falschangabe in dem Zusammenhang auch nicht, also alles in allem eine recht sinnlose Aktion.

das dient zur absicherung der kassierin - verkäuferin. somit kann sie die retourware und somit oftmals geldrückgabe erklären bzw. zuordnen. vielleicht auch zur kontrolle der kunden - könnte ja sein, dass ein und derselbe kunde immer wieder etwas retour gibt.

Zum Einen können die Geschäfte dadurch kontrollieren, ob tatsächlich Ware zurückgegeben wurde und im Weiteren wird dieser4 Nachweis auch für das Finanzamt benötigt, weil dadurch der zu versteuernde Umsatz reduziert wurde.

Bei falschen Angaben machst Du Dich der Urkundenfäschung schuldig.

RuIeBritannia  19.11.2009, 11:35

Bis zum letzten Satz nachvollziehbar, allerdings ist die Urkundenfälschung leider Unsinn! Nicht jeder Wisch ist eine Urkunde, und zur Angabe meiner wahrheitsgemäßen Personalien bin ich nur bestimmten Personen gegenüber gesetzlich verpflichtet!

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MarcSu  20.11.2009, 13:45
@RuIeBritannia

1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

Der Rücknahmebeleg ist eine Urkunde.

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Du musst deinen Namen und Anschrift hinterlassen damit die an dich rantreten können wenn du die Ware beabsichtig zerstört hast z. B.... Wenn du Falschangaben machst machst du dich strafbar...

RuIeBritannia  19.11.2009, 11:04

Ach ja? Und gegen welchen § des StGB verstoße ich bitte mit einer Falschangabe?

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dingsvomdach  19.11.2009, 11:05

aber wie soll man bei Falschangaben den Täter herausfinden?Ich schreibe falschen Namen und Anschrift auf den Beleg...wie wollen die wissen,WER den Beleg falsch ausgefüllt hat?

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