Macht Geschädigter Haftpflichtschaden zu spät geltend?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Behalten Sie einen kühlen Kopf und schildern Sie Ihrer Haftpflichtversicherung den Vorgang so, wie Sie es hier getan haben. Legen Sie die Rechnung der Versicherung auch vor und bitten Sie, sich des Falles anzunehmen.Sie enthalten bitte jeglicher Äußerung gegenbüber dem Anspruchssteller.

Mickermaennchen 
Fragesteller
 06.05.2013, 19:29

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Da ich damals bereits unmittelbar den Versicherungsvertreter informiert hatte, seh ich der Sache mal gelassen entgegen. Ich warte mal ab, was passiert nachdem er die Schadensanzeige aufgenommen hat.

Dein Fehler war, mit der Schadensmeldung ewig zu warten. Auch ohen Rechnung musst Du einen solchen Vorfall unmittelbar Deiner Haftpflichtversicherung melden.

Wahrscheinlich ist auch noch die Tür repariert, so dass keiner mehr den Schaden rekonstruieren kann. Vermutlich wird die Versicherung die Schadensübernahme ablehnen.

Wenn Du den Schaden rechtzeitig gemeldet hättest, wäre vielleicht auch Gutachter rausgekommen, um die Schadenshöhe und das Schadensbild in Augenschein zu nehmen.

So wirst Du jetzt vermutlich auf der Rechnung sitzenbleiben.

Mickermaennchen 
Fragesteller
 07.05.2013, 18:17

Hallo Jona! Ich habe den Schaden sofort meinem Versicherungsvertreter mitgeteilt. Dieser bat mich vom Geschädigten eine Rechnung anzufordern, das wurde mir auch vom Geschädigten zugesagt. Aber ER, also der Geschädigte, hat sich so lange Zeit gelassen mit der Rechnung. Jetzt nach 7 bis 8 Monaten hat er es geschafft mir die Rechnung zuzusenden. Mehr als Xmal anzurufen und ihn daran zu erinnern, konnte ich ja nicht. Wenn der GESCHÄDIGTE den Schaden reguliert haben möchte, müsste er selbst mal ein wenig in die Puschen kommen. Danke für deine Antwort (-:

Gib die Rechnung an den Versicherer weiter. Dieser wird aber wahrscheinlich die Regulierung verweigern, wenn du den Schaden nicht damals zeitnah angezeigt hast. Wenn der Schaden damals gemeldet worden wäre, sähe es anders aus. Jetzt kann der Versicherer ja kaum noch den Hergang rekonstruieren lassen.