Die Kundin Claudia Heland kauft an einem Samstag einen DVD-Player. Der Händler vermerkt auf dem Kassenzettel "Reklamationen ausgeschlossen". Die Kundin nimmt?

2 Antworten

Der Händler kann die Sachmängelhaftung gegenüber einem Verbraucher nicht ausschließen.

Der Händler ist in der Sachmängelhaftung. Gesetze lassen sich nicht durch einen Vermerk auf dem Kassenzettel auslöschen und sind weiterhin gültig.