Kaputte Waschmaschine verkauft?


30.04.2024, 13:13

Ich möchte mich hier gar nicht aus der affäre ziehen, mir tuts auch total leid dass die Waschmaschine jetzt kaputt ist, allerdings fühle ich mich auch etwas vor den Kopf gestoßen und möchte gerne richtig und korrekt handeln.

8 Antworten

...und ich daher weder die Maschine zurück nehme noch Geld erstatten werde, was ich meines Wissen nach auch nicht muss als Privatverkäufer.

Korrekt.

Es sei denn, der Käufer kann Dir nachweisen, dass der Fehler schon vor der Übergabe an ihn vorlag, Du davon wusstest und dass Du ihm das arglisig verschwiegen hast.

Und das wird er nicht können.

Jetzt wird mir mit Anwalt gedroht...

Und weiter?

Dann lass ihn doch "drohen"

...kann ich hier Konsequenzen erwarten...

Nein.

...bzw wie handle ich korrekt?

Forderung unmissverständlich ablehnen, Nutzer blockieren, fertig.

Das hängt natürlich auch etwas davon ab was ihr schriftlich im Vertrag vereinbart habt. Aber eigentlich wäre ich erst mal entspannt und wenn der wirklich mit einem Anwalt anrücken sollte, dann kannst Du Dir ebenfalls einen Anwalt nehmen.

gutfragenstell 
Fragesteller
 30.04.2024, 13:06

Hi, schriftlich war leider gar nix, nur telefonisch und mit Handschlag, der Mann hatte zuvor die Waschmaschine noch begutachtet (soweit von außen Möglich) und sie dann mitgenommen

0
steefi  30.04.2024, 13:09
@gutfragenstell

Na gut, dann würde ich erst mal abwarten und falls der wirklich mit einem Anwalt kommt, mir auch einen nehmen. Hier auf die Kommentare würde ich mich nicht verlassen.

0
gutfragenstell 
Fragesteller
 30.04.2024, 13:41
@steefi

Es geht um 100€, denke nicht das sich jemand hierfür den aufwand antuen wird, mir währs auch prinzipiell ums Geld egal, nach dem unfreundlichen Telefonat mit dem Käufer möchte ich nur so wenig wie möglich mit diesem zu tun haben und kann auf ein erneutes treffen für eine rücknahme und rückzahlung verzichten🙈

1

lass ihn drohen. dir kann man sowieso nichts nachweisen

Auch als Privatverkäufer bist du verpflichtet eine Gewährleistung zu übernehmen, sofern du sie nicht deutlich ausgeschlossen hast.

Rasentraktor007  30.04.2024, 13:14

Jein.

Rechtlich muss der Käufer bei einem Privatkauf zweifelsfrei nachweisen (!), dass der Fehler schon vor der Übergabe an ihn bestand, der Verkäufer davon wusste und dass er ihm das arglistig verschwiegen hat.

Im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf gibt es bei einem Privatkauf auch keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 12 Monate, und zwar völlig unabhängig davon, ob der Verkäufer die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hatte.

0
Wintermadl  30.04.2024, 13:43
@Rasentraktor007

Klar, arglistiges Verschweigen ist ein anderes Thema. Das war aber nicht in der Frage des FS enthalten.

0
DerCaveman  30.04.2024, 15:31
@Rasentraktor007

Ohne wirksamen Gewaehrleistungsausschluss ist es egal, ob der Verkaeufer von dem Mangel wusste oder nicht.

1
Rasentraktor007  30.04.2024, 15:33
@DerCaveman

Richtig, aber dennoch ist der Käufer hier in der Nachweispflicht, Gewährleistungsausschluss hin oder her.

1

Weder ein Privat- noch ein gewerblicher Verkäufer muss einen Artikel zurücknehmen. Geld erstatten muß auch Niemand sofort. Vorher wären 2 Reparaturversuche notwendig.

Der Knackpunkt, den du leider nicht verraten hast: Hattest du die Gewährleistung ausgeschlossen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung