Kann zum Notartermin nicht mitkommen - Was tun?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich nehme an ihr seid Verkäufer.

Als Verkäufer dringend Kontakt mit dem Käufer aufnehmen und die Situation klären.

Sofern du krankheitsbedingt ausfälllst, kannst du den Vertrag bei einem Notar deiner Wahl nachgenehmigen, biete dem Käufer an, dass du diese Mehrkosten übernimmst.

Wenn dein Käufer dir das notwendige Vertrauen entgegen bringt und du den Vertragsinhalt kennst, so dass deine spätere Unterschrift auch für dich kein Problem darstellt- birgt die Situation für ihn ein gewisses Risiko. Überlasse also ihm die Entscheidung, ob er den Termin verschieben will.

Dem Notar ist dies ziemlich egal. Der Notar beurkundet zu Not auch auch, wenn alle Beteiligte verhindert sind.

Und die Idee mit der Vollmacht setzt voraus, dass du in der Lage bist am Dienstag oder Mittwoch mit einem Miteigentümer zum Notar zu gehen um diesen zu bevollmächtigen. Die Vertretung im Grundstücksangelegenheiten muss zwingend notariell beglaubigt sein.

BCHFrico 
Fragesteller
 04.04.2021, 14:54

Genau genommen sind es 3 Miteigentümer, beispielsweise mein Vater, der auch in Vertretung für mich dann hingehen will. Was muss ich jetzt also tun? Also ich würde dann den Weg mit der Vollmacht einschreiten wollen. Was müsste ich da jetzt Schritt für Schritt unternehmen? Ich bin da wirklich komplett unwissend. Ich hatte diese Situation noch nie erlebt.

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GGImmo  04.04.2021, 15:31
@BCHFrico

Das mit der Vollmacht würde ich nicht empfehlen. Das ist die teuere Variante, da der Notar die Vollmacht nach Gegenstandswert ausfertigt/beurkundet. Ich empfehle die Variante von kabbes69 mit der späteren Nachgenehmigung. Die ist wesentlich günstiger!

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kabbes69  04.04.2021, 16:37
@BCHFrico

In Ergänzung zu den Kosten: kann eine Rechenaufgabe sein. Ich würde aber erst mit dem Verkäufer reden - sofern der droht dann ganz abzuspringen - bleibt noch die Variante Vollmacht,

Die sieht dann zB so aus, dass du deinen Vater bevollmächtigst das Grundstück Flur Flurstück zum Kaufpreis Y zu verkaufen. Musst auf jeden Fall du vorm Notar unterschreiben. Hier berät dich aber der Notar.

Hast du generell ein zeitliches Problem: je weniger Details du in der Vollmacht formulierst, desto größer der Handlungsspielraum deines Vaters, das Umfassendste wäre die Generalvollmacht, welche natürlich ein bedingungsloses Vertrauen zum Vater/ Bevollmächtigten voraussetzt.

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BCHFrico 
Fragesteller
 04.04.2021, 16:37
@GGImmo

Ich habe mich inzwischen weiter erkundigt und war nun eigentlich soweit, dass es eher andersherum ist und zwar das die Nachgenehmigung etwas kostet und die Vollmacht eher empfehlenswerter ist. Nun bin ich irritiert.

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BCHFrico 
Fragesteller
 04.04.2021, 16:48
@kabbes69

Ich kann ja mal die gesamte Situation nennen. Meine Mutter verstarb vor 9 Jahren. Gott hab sie seelig. Mein Opa letztes Jahr. Gott hab ihn seelig. Meine Oma möchte das Haus verkaufen. Die Kinder stecken mit drin. Das heißt, meine Tanten und meine Mutter, die ja nicht mehr lebt... Wer im Grundbuch steht, weiß ich nicht. Meine eine Tante, mein Onkel (ihr Mann), mein Vater, der Verkäufer und ich sollen zum Notar. Ich werde zeitliche Probleme haben. Nun weiß ich halt nicht weiter. Ich erfahre fast gar nix. Es heißt immer "Ihr werdet ausgezahlt"... Und das ich einen Anteil bekomme als Sohn meiner Mutter... Aber mehr erfahre ich nicht... Ohne zu Fragen, ob ich Zeit habe, ist es am Donnerstag dingfest gemacht worden. Ich weiß nicht mal, welcher Notar es ist... Ich weiß nur, irgendwo in Lüneburg... Das hilft mir nicht weiter. Wie kann ich meinem Vater also eine Vollmacht geben? Außerdem wohne ich in einem kleinen Dorf, habe keine Möglichkeit, irgendwo etwas beglaubigen zu lassen... Ich bin echt überfragt. Sie fahren also ohne mich... Und dann? 😀

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kabbes69  04.04.2021, 18:40
@BCHFrico

Die Zusammenfassung:

Die Nachgenehmigung kostet nicht viel, die Ziffer der Gebührenordnung kenne ich nicht, sonst könnte ich dir einen Betrag nennen. Ich schätze unter 100€ bei einem Wert des Hauses bis 250.000 €

Der Knuddelmuddel Erbengemeinschaft: das Grundbuch wurde nicht berichtigt, hoffentlich liegt der Erbscheine/ Testament vor.

Opa ist ohne Testament gestorben, dann wurde er beerbt von Oma und seinen Kindern zu gleichen Teilen. Du - als Einzelkind- übernimmst den Anteil deiner Mutter. Dein Vater hat mit der Aktion normalerweise nichts zu tun, außer hier wird auch noch Eigentum der Mutter verkauft oder du hättest noch minderjährige Geschwister.  Ggfls auch als Betreuer der Oma.

Die Ehegatten der anderen noch lebenden Kinder müssen auch nicht zwingend mit, ausser der Ehegatte entscheidet über ein Großteil des Vermögen oder leben in der Gütergemeinschaft.

Wenn Oma ( die hier den größten Anteil erhält ) eine Unterschrift von dir will: rufe sie an, sie soll dir unverzüglich den Notar mitteilen oder du unterschreibst überhaupt nichts.

Von diesem Notar hast du das Recht, dass dir 14 Tage vor Beurkundung ein Vertragsentwurf zur Verfügung gestellt wird.

Wie alt bist du, dass dein Vater meint noch deine Angelegenheiten regeln zu können?

informiere Oma und Tanten, dass du verhindert bist, sie sollen Käufer informieren.

Du lässt dir vom Oma die Kontaktdaten des Notars geben, rufst am Dienstag unverzüglich dort an , bittest um den Entwurf per Mail sofern es bereits einen gibt - und meldest dich dann wieder hier.⬇️

Wenn der Notar noch keinen Entwurf hat: fragst du was deine liebe Verwandtschaft am Donnerstag bei ihm will.

Den Gedanken mit der Vollmacht: schlägst du dir mal ganz schnell aus dem Kopf, die liebe Verwandtschaft strapaziert dein Vertrauen bereits jetzt über jede moralisch vertretbare Grenze.

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Sprich am Dienstag mit dem Notar, ob er eine Vertretungsvollmacht in diesen Geschäftsdingen zulässt. Und derjenige, den du hinschickst, kriegt eine schriftliche Anweisung mit, wie er sich zu verhalten hat. Darüber orientierst du den Notar auch. Wenn er das akzeptiert, fein. Wenn nicht, musst du den Termin verschieben.

BCHFrico 
Fragesteller
 04.04.2021, 12:34

Wir fahren zu Viert hin weil wir vier an dem Haus beteiligt sind. Wie ist es dann?

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tenno5034  04.04.2021, 12:35
@BCHFrico

Wen interessiert's, wieviel Personen hinfahren? Sprich am Dienstag mit dem Notar.

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BCHFrico 
Fragesteller
 04.04.2021, 12:37
@tenno5034

Weil die anderen genau so an dem Haus beteiligt sind. Es hätte ja sein können, dass es genügt, wenn einer von uns hinfährt. Quasi in Vertretung für alle.

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Den Gegenpart (Käufer oder Verkäufer) anrufen und
informieren, neuen Termin abstimmen.
Mit dem Notar einen neuen Termin vereinbaren bzw.
verschieben
opi ehrsam

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
BCHFrico 
Fragesteller
 04.04.2021, 14:16

Und wie ist es wenn mein Part quasi zu Viert hinkommt? Wenn ich nicht kann, dann ja quasi zu dritt? Weil wir vier haben anspruch auf die Sache.

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ehrsam  04.04.2021, 17:10
@BCHFrico

Geh zum Notar und sag Ihm, das du nicht anwesend
sein kannst. Dort kannst du gleich eine Vollmacht
einen Anderen ausstellen. Dürfte doch kein Problem sein !

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Den Termin sofort absagen oder willst du die Kosten für den Termin bezahlen?

BCHFrico 
Fragesteller
 04.04.2021, 16:38

Der Termin wird ja wahr genommen. Ich bin ja nicht der einzige, der dort erscheint.

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Schnellstmöglich direkt mit dem Notar klären.