Kann man mit Führerschein Klasse B auch Motorrad fahren?

9 Antworten

B enthält nur AM & L .

Motorrad erst ab 18 mit min. A2  

A1 ist kein Motorradfüherschein das sind Leichtkrafträder keine Motorräder . 

AM_ Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei
Elektromotoren.

L__ Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).

Eine vor dem 01.04.1980 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen 3 oder 4
berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern;
beim Umtausch des Führerscheins wird daher die Klasse A1 eingetragen.

Hallo,

NEIN, man darf mit Klasse B kein "Kraftrad" fahren.

In der Klasse B - und auch dem BF17 - sind die Klassen AM und L enthalten.

Die Klasse AM ist für Kleinkrafträder und mit dieser darfst du Roller, Mopeds, Mokicks bis 50 ccm Hubraum und bis 45 km/h fahren.

Drosseln geht nicht, da man Hubraum nicht drosseln kann!

Für alles, was "größer, stärker und/oder schneller" ist, brauchst du also mindestens die Klasse A1. Weitere Motorradklassen sind A2 und A.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Viele Grüße

Michael

Hi,

im Führerschein Klasse B ist auch die Klasse AM enthalten.

Damit darfst Du Kleinkrafträder

  • bis zu 50 ccm und
  • bis zu 45 km/h

fahren. Also keine "richtigen" Motorräder.

Vor dem 01.04.1980 waren noch 125 ccm in die Klasse B miteingeschlossen, aber dies betrifft dich vermutlich weniger.

Zum Motorradfahren bräuchtest Du die Klasse A2 oder A.

LG

Mit Klasse B darfst du Motorräder mit beliebig viel Hubraum fahren, da gibt es keine Grenze. Einzige Vorraussetzung ist, dass es vor 1952 in Verkehr kam und weniger als 0,7 kW hat. Dadurch zählt das Motorrad gemäß §76 Nr 8 FeV als Mofa.

Nein nur Max 50ccm und Max 45 km/h Ausnahme sind Simson und Vespa da dürfen bestimmt Baujahre auch legal 60 km/h fahren, aber welches Baujahr genau, weiß ich ned auswendig musst selber googlen