Kann man mit einem Behinderten Ausweiß Auto fahren?


01.09.2023, 11:43

Ich meinte auch wenn man Führerschein hat. ob der das dann dennoch verbietet...

10 Antworten

Nicht jede Behinderung bzw. Erkrankung führt dazu, dass die Person fahruntauglich wird. Für viele dieser Menschen bedeutet die Möglichkeit der selbstständigen Mobilität Teilhabe!

Denn der ÖPNV ist selten entsprechend barrierearm und dann würde man immer von anderen Menschen abhängig sein, die einen fahren müssen.

Autos kann man übrigens auch behindertengerecht umbauen lassen (z.B. Gas & Bremse mit der Hand bedienen, wenn dies mit dem Fuß nicht möglich ist). Das ist zwar mit vielen Kosten verbunden und für gewisse Hilfsmittel (z.B. eine Verlademöglichkeit für einen Rollstuhl) braucht es wieder einen Kampf mit der Krankenkasse, aber behinderte bzw. schwer erkrankte Menschen nehmen viel in Kauf, um Teilhabe erfahren zu können.

Natürlich gibt es auch Behinderungen und Erkrankungen, bei denen der Führerschein entzogen wird. Dies ist aber immer eine Einzelfallentscheidung und nicht pauschal zu beurteilen.

Meine Mutter hat beispielsweise eine Sehbehinderung und dürfte durch Gutachten des Augenarztes dennoch Auto fahren. Sie hat ihren Führerschein auch noch. Sie hat aber für sich selber beschlossen, dass sie nicht mehr fährt.
Aber offiziell dürfte sie auch mit ihrer Sehbehinderung fahren...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Heilerziehungspflegerin/ Ally der Behindertencommunity
Selkiade  01.09.2023, 11:49
Ich habe eine Frage

Dann frag.

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Das hat gar nichts damit zu tun.

Der Führerschein hat Voraussetzungen, die muss man erfüllen.

Behindert zu sein, ist weder eine Voraussetzung, noch ein Grund ihn nicht machen zu können.

Es gibt durchaus Gründe, warum man ihn nicht machen kann, die dieselben Gründe sein können, warum man einen Behindertenausweis bekommt.

Bedenke neben dem Stichwort Selbstbestimmung auch das Thema Lebensumstände:

Ist man eine Zeit lang auf Medikamente angewiesen, oder wird man Alkoholiker, das kann auch ein Grund sein, dass man den Führerschein abgeben muss, aber auch dort gibt es keine Regelung, dass man niemals den Führerschein macht und nicht erneut eine Überprüfung durchführt und den Führerschein wieder bekommt.
Dort gibt es auch eine Überprüfung, die jeder für sich selbst durchführt, z.b einen Alko-Tester, ob Restalkohol da ist, oder so etwas.
Andere Leute, die beifahren, sollten den Fahrer übrigens z.b nicht dazu überreden zu fahren, wenn der Fahrer zB unter alkoholeinfluss steht.
Leute die Autofahren, solltet ihr nicht unnötig, ohne dass sie es nicht wissen, in eine Gefahrensituation bringen, die die allgemeine Verkehrssituation gefährdet.(!)
(Im Allgemeinen hat man erstmal einen Vorbehalt darauf sein Leben selbst zu bestimmen und darauf zu bestehen, dass man dazu in der Lage ist Auto zu fahren
--im erlaubten Rahmen natürlich.
Das wäre ein Thema zB vorsätzliche Körperverletzung, was jetzt aber hier den Rahmen total springen würde.)

Es gibt andere Gründe, wo man im Rahmen seiner Selbstbestimmung andere Leute zu Hilfe dazu ziehen muss, z.b einen Optiker für den Führerschein, für eine Brille die nötig ist, dort kann auch eine Behinderung festgestellt werden, die hat aber auch wiederum damit nichts zu tun, ob man den Führerschein besteht, oder machen darf, oder nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja,das ist nicht automatisch verboten.

Es kommt auf die Behinderung und die Schwere an.

Jemand den ich kenne ist Schwerbehindert,über 50 Grad der Behinderung und fährt trotzdem ein Auto.Die Behinderung sieht man nicht.

Führerschein bereits vorhanden
Wenn Sie bereits einen Führerschein besitzen und unerwartet erkranken oder eine Behinderung eintritt, verliert Ihre Fahrberechtigung nicht automatisch ihre Gültigkeit. Allerdings müssen Sie immer vor Fahrtantritt prüfen, ob Sie nach Ihren persönlichen Fähigkeiten den Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen sind und andere nicht gefährden. Das gilt auch bei kurzzeitig andauernden, vorübergehenden Beeinträchtigungen. Wenn die Krankheit oder Verletzung zur Verkehrsuntüchtigkeit führt, ist das Fahren verboten!

Führerschein für Menschen mit Behinderung | ADAC

Fahreignung bei bestimmten Beeinträchtigungen | REHADAT-Autoanpassung

Das kommt drauf an, ob bzw. inwiefern die Behinderung die Fahrtüchtigkeit einschränkt.

Wenn einem z.B. ein Bein fehlt, kann man ein Automatik-Auto trotzdem ganz normal fahren und es gibt keinen Grund, weshalb man dann nicht auch fahren dürfte. Und wenn beide Beine fehlen, gibt es Umbauten bei denen mit der Hand beschleunigt und gebremst werden kann.

Wenn hingegen die Schwebehinderung aufgrund einer neurologischen Erkrankung (z.B. Epilesie) besteht, ist die Fahrtüchtigkeit nicht gegeben und dementsprechend darf man nicht fahren.

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Kleiner Tip zum Nachdenken: Man muss als Fahrer auch immer selbst nachdenken, ob man gerade fahrtüchtig ist. Oder ob man z.B. zu übermüdet ist, zu Sekundenschlaf neigt und deswegen am Steuer nichts zu suchen hat. Oder ob man gerade wegen irgendwas solchen Stress hat, dass man sich nicht auf den Straßenverkehr konzentrieren kann. Oder ob man bei Nacht so schlecht sieht, dass man bei Nacht nicht sicher fahren kann. Das ist sehr individuell.

Die Frage kann relativ schnell beantwortet werden: Ja.

Die in D gängige Praxis ist: Hat man einen Führerschein, darf man auch Fahrzeuge führen.

Fachkräfte sehen das kritisch. Nicht nur in Bezug auf Behinderungen sondern auch auf erworbene Schwächen.

Gerade alte Menschen merken nicht, wenn die Reaktionsgeschwindigkeit nachläßt und sie besser nicht mehr fahren sollten. Manche wissen es sogar, fahren aber, weil nur so ihre eigene Mobilität gewährleistet bleibt.

Eine für mich sehr schwierige Situation.

Worin ich kein Problem sehe ist, wenn zB Rollis oder Gehörlose Auto fahren. Bei geistigen Behinderungen habe ich immer ein ungutes Gefühl. Nur um das klar zu machen. Ich mag die Person selbst sehr gern, doch wenn sie mir sagt, sie setzt sich ans Steuer habe ich einen Knoten im Bauch.

Aber: Sie hat die Fahrerlaubnis und ich werde nicht mehr tun, als ihr meine Bedenken mitzuteilen.

Letztlich sollte jeder sich selbst kritisch hinterfragen.

LG