Hallo käsekuchen 624 !

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Wenn du bewusst wahrnimmst dass deine Aufmerksamkeit nicht gut genug ist, kannst du sehr gut daran arbeiten.

Ein echter Grund, das mit dem Führerschein sein zu lassen und z.b eine Therapie zu machen und es später vielleicht zu schaffen, das wäre, wenn es darum geht, dass du diese Wahrnehmung erstmal nicht in den Griff kriegst und so weiter.

Soweit ich weiß ist ADHS auch weder eine Erkrankung, die ganz genau zu einer Fahrunfähigkeit führt, noch eine Erkrankung die die Fahrfähigkeit überhaupt nicht einschränkt.

Es gibt auch spezielle Fahrlehrer, z.b für Personen die eine Angststörung haben und so weiter, genauso wie es spezielle Zahnärzte gibt, für Leute die schmerzempfindlich sind.

Eine Person die mit dir Auto fahren übt, die wird dir ziemlich schnell sagen können, was die Schilder zu bedeuten haben und wie du die besser wahrnimmst, während der Fahrt.

Ich glaube nicht, dass grundsätzlich was dagegen spricht.

Es sei denn du nimmst Medikamente, da musst du natürlich sehen, ob du mit der Krankheit soweit therapiert bist, dass du die nicht mehr brauchst.

Ein Alkoholiker darf ja auch kein Alkohol trinken, damit der Auto fährt.

Sollte das alles noch immer nicht hinhauen, dann gibt es auch Sondergenehmigungen, da musst du allerdings auch besondere Prüfungen bestehen.

Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass keine Krankheit eine wirklich chronische ist, nur in ganz wenigen Ausnahmefällen.

Oft ist es so, dass Leute, die gerade im Moment akut erkrankt sind, auch ein besseres Ergebnis erzielen und dann ihre Ziele mit etwas mehr Aufwand erreichen, als wenn sie nicht krank wären, aber letztendlich auch so erreichen, als ob sie gesund sind.

Bzw man darf nicht vergessen, dass jede Krankheit auch irgendwann mal akzeptiert ist und oft eine Krankheit auch besiegt wird und du dann auch ganz normal bist.

Somit machst du hoffentlich ganz normal den Fahrunterricht mit.

Sollte es dann aber doch nicht für dich möglich sein, wenn du es merkst, dann denk auch mal darüber nach, erstmal keinen Führerschein zu machen (!!!)

Schönen Gruß

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Hallo anonym !

Es soll ja eine hilfreiche Antwort sein. Also gefühltermaßen würde ich den Kredit übernehmen und das Auto auch.

Eine Privatinsolvenz ist wirklich nur etwas für dich, wenn du Masochist bist und einen gnadenlosen Sklaventreiber im Nacken haben willst.

Schöne Grüße

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Gute Tag Edison12345 !

Grundsätzlich kann man sagen dass es auf Parkplätzen kein Schwarzfahren gibt.

Es sei denn es sind öffentliche Parkplätze.

... Du bist alleine in dem Auto und verstößt, auch wegen anderen Dingen, gegen das Zulassungsgesetz StVZO

Der Halter überwacht normalerweise den Vorgang und hat auch die ganze Verantwortung wenn er dich fahren lässt.

Um das jetzt noch in das Ordentliche zu bringen: 😜 Meistens machen das allerdings Fahrlehrer ☝️ die haben den nötigen Überblick und man kann sagen dass das dann in Ordnung ist.

Je nachdem kannst du mit ganz empfindlichen Strafen rechnen. Natürlich reicht der Polizei ein Foto, der Unterschied zum "Foto" ist nur, dass es eben Polizisten wären, die du beschreibst.

Nur ein Foto reicht ganz sicher nicht, auch wenn es die Polizei online erreicht.

Was dazu nötig ist ist eine genaue Beschreibung der Tat eine Beschuldigung von der Person an dem Ort und eine Beschreibung von der Person und dann noch Gründe die Strafverfolgung einzuleiten.

Wenn du unsicher bist geh doch das nächste Mal auf einen Straßenverkehrsübungsplatz.

Hol dir dein Führungszeugnis, da muss drinstehen, ob gegen dich Straftaten vorliegen, oder ob gegen dich ermittelt wird.

... Der "Ja ich denke mal so Gruß" hier 🖐️

Moritz-C Rohwold berichtet aus Berufserfahrung, durch ungezählte Male.

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Liebe selbsternannte Juristen und um Hilfe gebetene, aus meinem Kreis 😉

Die Frage ist nicht unberechtigt. Es kann auch vorkommen dass eine Strafe zivilrechtlich abgeleistet wird, z.b durch Sozialstunden. In gewisser Weise kann ein Gericht sogar eine Entscheidung treffen, dass eine Strafe außergerichtlich stattgefunden hat. Also eventuell gibt es gar kein Gerichtsverfahren und keine Anwesenden, für eine Strafe die im Leben stattfindet.

Dann gibt es aber sehr wohl einen Gerichtsprozess, in dem diese Strafe anerkannt wird.

II

Als nächstes sehen wir in dieser Reihenfolge dann Prozesse von Ordnungswidrigkeiten und Zivilrecht, die keine direkten Anwesenden zur Folge haben, sondern ein beheben eines Missstand in der Gesellschaft.

meistens belegt mit kleinen Geldstrafen zugunsten der Staatskasse

meistens auch direkt mit der Drohung ein Gerichtsverfahren zu eröffnen, bei zu wiederhandlung.

III

Zu dem dritten und für euch normalen Verfahren, brauchst du erstmal einen Angeklagten und einen Richter. Dadurch erkennt der Angeklagte sein Urteil an. Oder der Richter begründet es im Namen des Volkes.

Im Allgemeinen sollte sich der Richter zu Neutralität verpflichten.

Bei dem Urteil schlägt er sich aber eindeutig auf die Seite für oder gegen den Angeklagten.

Denn dort soll ja ein Sachverhalt geklärt werden.

Oft sind bei diesen Verfahren als Beschuldigte, oder als Kläger, mehrere Personen gemeint, aber nur durch einige wenige vertreten. Der Richter soll dann versuchen das in einem verständlichen Text umzuwandeln und den Anwesenden Zeugen und dem Publikum vortragen.

Daraufhin hört er auch die Anwesenden.

Er trägt in dem ganzen verständlichen Text auch noch mal die ganzen Daten zusammen, die zu dem Gerichtsverfahren gehören und die im Allgemeinen zu bestimmten Zeiten und Fristen eingehalten werden und bestimmte Möglichkeiten bieten.

Er schlägt Vergleiche als Gerichtsurteile vor, Entschädigungen, oder Strafen. Eigentlich kann er im Namen des Gericht, durch die Staatsanwälte, neben Kläger, Rechtsanwälte, oder wen auch immer... so viele Leute hinzuziehen wie er für eine vernünftige Begründung auch braucht.

Die Presse hat auch oft ein Recht darüber zu berichten.

Es gibt oft ein begründetes Interesse im Namen der Öffentlichkeit, an diesem Gerichtsverfahren teilzuhaben.

mit bestem Gruß und Gewissen.

Moritz Rohwold typisch besserwisserisch.

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Töten wir jemanden, bevor wir uns da sicher sind und weiterreden, wollte ich mal darauf hinweisen, dass bei einem großen Thema in dieser Diskussion, was gar nichts mit dem Tod zu tun hat...

!!! Gewalt !!! verwechselt wird, mit ...Sexualstrafen

Das ist nur ein kleiner Beitrag dazu.

Ein anderer Beitrag ist...

das auf zahlreiche Hinweise bei der Polizei, gar keine Reaktion erfolgt, außer ich würde den Namen des Schuldigen nennen und konkret beschreiben worum es geht.

Anschließend ist noch davon die Rede, dass es wohl um das Zivilstrafrecht geht.

Ich habe dort oft Geld bezahlt, aber noch nie welches bekommen. (Bei der Polizei 👮)

Ich behaupte ja jetzt auch nicht, dass ich auf diese Weise getötet werde...

...aaaber

Oo

--

Lieben Gruß.

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Das ist sehr gut und Preiswert

Habe das hier gekauft. War günstig. Habe noch keinen Grund mich zu beschweren. Sollte es soweit kommen, dann hört ihr HIER noch mehr von mir, in den Kommentaren

Bild zum Beitrag

(128gb Card 128x1000xMegabyte)

Hier ist also !!! ein Promille !!! aus dem Zahlenbereich in der Frage.

Der Tausendste Bruchteil davon ein zehntel.

(Tausend Mal Gigabyte = Terrabyte)

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(Können Sie meine Einladung annehmen, damit ich ein kostenloses Geschenk bekomme?🎁)

500697096 👈 Einfach auf TEMU suchen. Aber nur 🙏🙏🙏 wenn ihr auch in der Fischwelt unterwegs seid 😘👍

Freunde/innen werden 😀

Schönen Gruß

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Gute Melodie. Die muss ich mir fünf Tage nach dem Komponieren jeden Tag anhören können. Am Wochenende überarbeite ich sie und mache mir mit zehn Freunden via Twitter aus, ob es bei denen auch noch reinhaut.

Eine Methode.

Schönen Gruß

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Das hat gar nichts damit zu tun.

Der Führerschein hat Voraussetzungen, die muss man erfüllen.

Behindert zu sein, ist weder eine Voraussetzung, noch ein Grund ihn nicht machen zu können.

Es gibt durchaus Gründe, warum man ihn nicht machen kann, die dieselben Gründe sein können, warum man einen Behindertenausweis bekommt.

Bedenke neben dem Stichwort Selbstbestimmung auch das Thema Lebensumstände:

Ist man eine Zeit lang auf Medikamente angewiesen, oder wird man Alkoholiker, das kann auch ein Grund sein, dass man den Führerschein abgeben muss, aber auch dort gibt es keine Regelung, dass man niemals den Führerschein macht und nicht erneut eine Überprüfung durchführt und den Führerschein wieder bekommt.
Dort gibt es auch eine Überprüfung, die jeder für sich selbst durchführt, z.b einen Alko-Tester, ob Restalkohol da ist, oder so etwas.
Andere Leute, die beifahren, sollten den Fahrer übrigens z.b nicht dazu überreden zu fahren, wenn der Fahrer zB unter alkoholeinfluss steht.
Leute die Autofahren, solltet ihr nicht unnötig, ohne dass sie es nicht wissen, in eine Gefahrensituation bringen, die die allgemeine Verkehrssituation gefährdet.(!)
(Im Allgemeinen hat man erstmal einen Vorbehalt darauf sein Leben selbst zu bestimmen und darauf zu bestehen, dass man dazu in der Lage ist Auto zu fahren
--im erlaubten Rahmen natürlich.
Das wäre ein Thema zB vorsätzliche Körperverletzung, was jetzt aber hier den Rahmen total springen würde.)

Es gibt andere Gründe, wo man im Rahmen seiner Selbstbestimmung andere Leute zu Hilfe dazu ziehen muss, z.b einen Optiker für den Führerschein, für eine Brille die nötig ist, dort kann auch eine Behinderung festgestellt werden, die hat aber auch wiederum damit nichts zu tun, ob man den Führerschein besteht, oder machen darf, oder nicht.

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Grundsätzlich bedeutet ein rechteckiges Schild, wie das unter dem Vorfahrtsschild, dass das Schild oben nur unter den Bedingungen von dem rechteckigen weißen Schild mit der schwarzen Schrift gilt.

Hier zeigt es den genauen Verlauf der Vorfahrtsstraße. Die ist größer und gefüllt markiert.

Auf dieser Straße hast du Vorfahrt, anstatt der rechts einbiegende.

Dabei gilt eine maximale Menge von sieben Schildern, die auf eine Situation gelten. Eine Ausnahmesituation zB Baustellen. Dann gilt die Regel der erhöhten Vorsicht, Vorfahrt gewähren und Vernunft walten lassen. Aufmerksam sein. Das ist aber hier glaube ich nicht der Fall, der gemeint ist. Es geht hier wahrscheinlich nur um ein Verkehrsschild, das Vorfahrt gewährt.

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Sehr oft

Ich kaufe mir oft neue Kleidung und habe Spaß daran, aber obwohl ich die auf Stange hänge, an Kleider Bügeln, weiß ich manchmal gar nicht, wo die Kleidung hin ist und brauche unbedingt neue. Ich ändere oft meine Größe und das führt noch öfter dazu, dass mir die passende Kleidung fehlt. Geht z.b zufällig mal meine Mutter dadurch, denkt sie das hier ist viel zu klein, oder zu groß und schwupp weg ist es. Muss ich zB für 30 € wieder nach kaufen und leider muss ich dann oft billiger nachkaufen, als ich möchte...

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Hallo Bavejano !

Das heißt du möchtest Taxi fahren.

Damit der Fahrer des gelben Fahrzeug mit dem Taxi-Schild alles richtig macht, sollte er mindestens den gelben Schein, den Personen Beforderungs Schein haben. (PBS)

Das ist etwas irreführend, weil das keine Ausbildung ist, sondern lediglich eine Prüfung der Gesundheit, der Person, die Verantwortung übernehmen soll.

Des weiteren gibt es eine bestimmte Zahl von Taxi die zugelassen sind in einer Region. Darüber entscheidet die Konzession. Die Konzessionen werden auf eine Gemeinschaft von Wirtschaftsfunktionären verteilt, die dafür verantwortlich sind.

Das hängt von der Größe der Region ab und von der Verkehrsdichte, das wird aber nicht öffentlich für jeden diskutiert, der Taxi fahren möchte

Des weiteren wird angeblich die Ortskunde nicht mehr überprüft weil z.b die Navigationstechnik sehr weit fortgeschritten ist heutzutage.

Des weiteren gibt es den (Taxi-) Gewerbeschein, der für den Betrieb einer Taxi Firma vorausgesetzt wird, der hat aber nichts damit zu tun, ein Taxi zu fahren, lediglich die Aufträge für das Taxi bereitzustellen, Werbung zu treiben und Kunden zu organisieren.

Es gibt natürlich noch andere Sonderfahrzeuge zu Personenbeförderung.

Es gibt auch fundierte Ausbildungen und Weiterbildungen in Modulen und zum Selbststudium z.b Berufskraftfahrer, IHK Prüfung Verkehrsakademie der DEKRA, Fahrerkarte, Punkteabbauseminare, die kann man natürlich auch so nutzen (als Beisitzer).

Das bewahrt dich nicht davor, dass du letztendlich die einzige Person bist, die für das Fahrzeug verantwortlich ist, die sagen muss, zu welchem Unternehmen Sie gehört, oder welchen Namen sie hat und die das garantieren soll und die Verantwortung dafür übernimmt, Stellung zu Klagen/Beschwerden bezieht. Aber auch Leistung bringt.

Stell dir nur mal vor, man braucht nachts ein Taxi, für eine Fahrt in ein Krankenhaus und das fällt aus, weil einer eben nicht kompetent genug ist, das würde schlimmstenfalls über Leben und Tod entscheiden.

Man hat da eben auch noch eine zweite Kategorien von Berufsfahrern, die sogenannten Funktaxis... Da gibt es eine ganze Menge, was gar nicht alles in der Öffentlichkeit verfügbar ist.

Wie gesagt wenn du privat eine Person bist dann empfiehlt dir jeder erstmal den PBS um die Grundgesundheit zu überprüfen.

Dafür ist der Führerschein B Voraussetzung.

Damit darfst Du besondere Autos fahren, für den Personenverkehr, die besondere Markierungen haben. Damit darfst du Leuten anbieten, sie gegen Geld mobil zu machen.

Ich hoffe ich habe dir mit meiner Berufsbildung weitergeholfen. Ich selbst arbeite MIT PBS seit über zwei Jahren regelmäßig und in Festanstellung.

Schönen Gruß von mir.

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Meiner Meinung nach war zu der Zeit, wo für mich die Musterung gillt, ein Alter von 40 Jahren als maximales Alter vorgesehen.

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Zu der Zeit haben die Gesetze also vorgesehen, dass man ab dem Alter von 40 Jahren nicht mehr gemustert wird.

Kommentare sind natürlich herzlich willkommen.

Zur Information: Ich habe eine Ausbildung in einem Reitverein, die halte ich auch für ein Argument und noch lange nicht jeder, der bei der Musterung besteht, ist in der Lage eine solche Ausbildung zu machen. Da besteht also ein Missverhältnis. Um ein Pferd zu benutzen, brauchst du aber andererseits mindestens eine solche Ausbildung. Für den Abschluss der Ausbildung war eine Truppenstärke von min. zehn Personen vorgesehen. Ich kann also nicht nur Befehle und Anweisungen geben, im Stall, beim Reiten , die sind also auch noch kompetent.

(Für besonders kritische Leser ergänze ich jetzt noch - zumindest was die Benutzung von Pferden angeht)

Überlegung habe ich dazu auch...

Folgende:

Wenn du etwas nicht einsetzt und dann nimmt jemand etwas weg, wenn er z.b dein Auto für Gelände fähig hält und es für den Einsatz in der Bundeswehr benötigt und du kannst gerade eingezogen werden, dann ist meiner Meinung nach auch etwas strittig, wie man an seinen Besitz wieder rankommt.

Also so wie ich die Leute da kenne, würde wenn man dir etwas wegnimmt und es wurde da sinnvoll eingesetzt, niemand auf die Idee kommen, sich noch mal bei dir zu melden. Du bekommst wohl allenfalls die Bestätigung, dass man dich dort nennt und das war's dann auch schon, was man für nötig hält, um diese Formalitäten zu erfüllen.

Aber da kommt man mit der Formel gesunder Menschenverstand wohl meistens weiter als man denkt, bei den Vorgängen.

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Meinung des Tages: In Bayern bleiben die Kreuze in Behörden hängen - was denkt Ihr über den "Kreuzerlass" und das Urteil?

Diese Tage gibt es noch mehr Schlagzeilen als gewöhnlich über den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder. Doch die neuste Meldung befasst sich mit einem Erlass, den er schon vor Jahren getätigt hat.

§28 der Geschäftsordnung für Behörden des Freistaats

Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.

Ein halbes Jahr von den Landtagswahlen im Jahr 2018 ließ Markus Söder den oben aufgeführten Paragraphen vom Kabinett des Freistaats beschließen.

Dieser Erlass wurde damals bereits massiv kritisiert. Sogar Kirchen warfen ihm vor, das christliche Symbol für seinen Wahlkampf zu missbrauchen. Doch das änderte nichts daran, dass der Erlass im Juni 2018 in Kraft trat. Eine Klage folgte - doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts fiel erst kürzlich.

Geklagt hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (BFG). Der Grund: Die Kreuzpflicht verletze das staatliche Neutralitätsgebot. Der BFG hatte bereits vergangenes Jahr vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit dieser Klage verloren - nun stimmte auch das Bundesverwaltungsgericht dem VGH zu.

Das Kreuz als Symbol der geschichtlichen und kulturellen Prägung des Freistaats

Die Klage wurde als unbegründet verworfen. Das Bundesverwaltungsgericht begründete dies damit, dass durch die Kreuze keiner in der Freiheitsgewährleistung verletzt würde, auch werde die Neutralität des Staates nicht verletzt. Viel mehr solle das Aufhängen der Kreuze die geschichtliche und kulturelle Prägung Bayerns widerspiegeln.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von dem "Kreuzerlass"? Wie empfindet ihr die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/br24live-urteil-bayerns-kreuze-duerfen-haengen-bleiben,TynyxG7

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverwaltungsgericht-weist-klagen-gegen-bayerischen-kreuzerlass-ab-a-06caf2e7-1afd-4015-ae03-8244441bd2e0

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-12/markus-soeder-kreuzerlass-bundesberwaltungsgericht-urteil-1-1

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Eine Regelung das kein Kreuz aufgehängt werden darf, das wäre nicht gut.

Eine Regel, ein Gerichtsverfahren, damit eines aufgehängt werden muss. Ich muss echt staunen. Es ist überflüssig !

Wer die Kreuze von den Wänden reißt in einem Regierungsgebäude... Der wird mit erheblich mehr Schwierigkeiten rechnen müssen 😀 Ob an der Regierung beteiligt oder nur Besucher dort.

Gruß an Alle

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Mir fallen sofort die sogenannten 1-Euro-Jobber und die sogenannten Sexarbeiter ein.

Da denkt man natürlich sofort an den Arbeitsschutz und jeder hat seine eigenen Regeln, jede Person jede Firma.

Das ganze nennt sich freier Markt und damit nicht der eine was machen kann was der andere nicht darf um Geld zu verdienen.

Dazu gibt es also eine Regelung die für alle gilt die mit Arbeit zu tun haben und an die sich alle halten müssen

Eine sogenannte grundsätzliche, eine Grundsatz Gesetzgebung.

Dort geht es aber nicht nur um die Formen der Gesetzgebung sondern auch um konkrete Regeln die als Beispiele dienen und Inhalte bieten.

Ich sage dir nur mal Herr Lauterbach, gib das mal in Google ein und dann bekommst du eine gute Vorstellung wie die Grundsatzdiskussion zu solchen "Rechten" aussieht.

Schönen Gruß und viel Spaß auch mit meinen anderen Beiträgen

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Ganz sicher mit dem fertigen großen Reiterpass und mit Sicherheit durch Erfahrung.

Ganz bestimmt nicht das erste Mal ganz alleine und ohne so etwas in die Richtung: Erlaubnis, Reitkappe, Ausrüstung und Kenntnisse über das Reitgebiet.

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Der ist International. Es ist also in jedem Teil der Welt gleich bewertet und da liegt auch ein besonderer Reiz !

Vergl. Auto/Kutsche/Traktor ... Für D oder Euro oder International

Ich habe ihn auch. Als Teamleiter war FS erwartet und zum Kutsche fahren. Zum MA aufsteigen, da auch

(MA = Mitarbeiter / in)

Sehr vielen Gruß und bis Bald

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Hallo, vielleicht interessiert dich die Antwort, ich habe ihn seit 2019 wieder komplett...

Ganze Geschichte:

2008 Ich war 29 Jahre alt

Ich hatte normal viele Regelfahrten (10 Doppelt ) und Sonderfahrten 2 auf Landstraße, Autobahn 2 , zwei bei Nacht und zwei bei Regen. Die Fahrten fanden um das Stadtgebiet von Köln und in Köln selbst statt. Ich wollte 2 mehr Autobahn.

(Mein Vater hat immer sehr viel über Verkehr geredet beim autofahren und ich bin oft bei ihm mitgefahren. Das ist hilfreich in der Praxis)

Der Fahrlehrer kannte sich gut aus und hat mir ein paar wichtige Tipps gegeben beim fahren. Aber er war ziemlich angespannt und nervös.

Fahrschule Jülich in Köln

Die Prüfung habe ich dann beim TÜV abgelegt mit ihm zusammen und ich war einer der ersten, der sie am Computer abgelegt hat. Für die Theorie ...

und in der Praxis sind wir zum TÜV Gelände gefahren. An dem Tag hat auch eine Frau ihre Fahrprüfung gemacht, aber nicht bestanden, an dem Tag. Habe bestanden

Bin am Prüfungstag in Richtung Zoobrücke Gefahren. Dort ein Stück weiter, dann wieder in Stadtgebiet und dann über Braunsfeld und dort im industriegebiet bei Pesch. Zum Tüv Gelände.

Kritik war, dass ich Strecken mit 40 km befahren habe, also 10 km/h zu wenig.

War aber alles in Ordnung.

Das Prüfungsfahrzeug war ein schwarzer Mercedes, der A-Klasse ein 302 glaube ich. Mit Doppelpedal.

Ich bin in ein anderes Gebiet umgezogen und hatte dort einen leichten Unfall ohne personenschaden.

(Rhein Sieg wieder)

Man zwang mich zu einer Urinkontrolle. Ich habe das Ergebnis bis heute noch nicht gelesen.

Ich habe den Führerschein freiwillig abgegeben. Das war zwischen 2015 und 2019

Bemerkenswert und zu deiner Frage passend, ist, das gar kein praktischer Fahrtest mehr durchgeführt wurde, dafür.

Zuletzt habe ich ihn inklusive der MPU wieder erlangt und jetzt auch den Personenbeförderungsschein.

Schönen Gruss, Moritz-C.E.Rohwold'79

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