Kann man in der ausbildung wegen zu vielen fehltagen gekündigt werden?

9 Antworten

Hi franz188

sowas hatten wir hier (bin Ausbilder). Die Geschichte hat mehrere Seiten

  • das mit entschuldigt, unentschuldigt steht in den anderen Antworten. So leicht wird ein AzuBi deshalb nicht gekündigt - er ist ja keine Vollzeitkraft - da wird u.U. anders entschieden. Auch die Probleme mit der Kammer sind schon angesprochen

Du musst dir mal vor Augen halten, wie sich das im Kalender liest: pro Jahr hast du ca. 12 Wochen Schule, 6 Wochen Urlaub, dazu 4 Wochen krank etc. - da bist du wenig im Betrieb.

Der Hammer kommt hintenrum: das wird natürlich angeschaut, wenn es darum geht, ob du übernommen wirst (selbst, wenn du die Prüfung bestehst), denn wenn sich die Fehlzeiten durchziehen / bleiben, rechnet der AG: "den muss ich pro Jahr ca. 4 Wochen über den Urlaub hinaus vertreten lassen. Rentiert sich das?"

Wenn du für die Tage krank geschrieben bist ist das kein Problem. Zu viele entschuldigte Fehltage sind kein Grund für eine Kündigung während der Ausbildung.

Es kann höchstens dazu kommen das man nicht zur Prüfung zugelassen wird und die Ausbildung deshalb verlängern muss. Das ist aber immer eine individuelle Entscheidung der Kammer.

Hi Franz188,

das hängt davon ab, warum Du gefehlt hast, ob diese Fehltage entschuldigt sind, mit einem ärztlichen Attest z.B.

Grundsätzlich gibt es einen Kündigungsschutz für Dich als Auszubildenden, es kann Dir nur wegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Z.B. wenn das Vertrauen missbraucht wird, also Fehltage ohne Nachweis.

Du musst aber aufpassen, dass Dir nicht zu viel Unterrichtsstoff aus der Berufsschule fehlt. Denn das kann dann seitens der IHK dazu führen, dass Du die Ausbildung verlängern musst.

LG

ich bin in ersten Lehrjahr und habe jetzt ca. 20 fehltage.

ja.... und wir sollen daraus jetzt beurteilen, ob das Krankheitstage waren, oder ob du hier einfach eigenmächtig abwesend warst?

Bei Krankheitstagen stellt sich die Frage, ob das Ausbildungsziel bei der Fehlzeit noch erreichbar ist. Hier kann dann seitens des Betriebes (auch in Verbindung mit der Berusschule und der zuständigen Kammer) durchaus das Ausbildungsverhältnis beendet werden. Beispielsweise durch einen Aufhebungsvertrag.

Bei eigenmächtiger Abwesenheit wirst du dir eine Abmahnung einfangen und bei Wiederholungen auch fristlos gekündigt werden können.

franz188 
Fragesteller
 15.06.2023, 07:05

Zur schule bin ich bis jetzt fast immer gegangen. Und im betrieb bin ich grad beim plandrehen und davor war ich 5 monate mit höchstens 2 fehltagen sägen obwohls nur 8 wochen sein sollten (zerspannungdmechaniker) was mir nicht wirklich zum Verhängnis werden kann da das sehr einfach ist. Zum Drehen wurde ich bis heute nicht einmal geschickt und nächste woche fange ich mit dem fräsen an.

Danke für deine hilfreiche antwort

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Ich hatte über 100 in drei Jahren. Frag bei deiner zuständigen Kammer nach