Fehltage in der Ausbildung, zugelassen für Prüfung?

5 Antworten

Das kommt darauf an, wie das in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb gewertet wird.

Wenn die Berufsschule der Meinung ist, dass du durch die Fehltage das Ausbildungsziel nicht erreichen kannst, wird das bereits mit dem Ausbildungsbetrieb besprochen worden sein. Und wenn beim Ausbildungsbetrieb dadurch ein Grund dafür gesehen wird, dass du die Prüfung nicht bestehen wirst, kann dort entschieden werden, dich gar nicht erst anzumelden.

Alllerdings solltest du dann bereits darüber bescheid wissen - sowas wird nicht auf den letzten Drücker mit dir besprochen. Und wenn seitens des Ausbildungsbetriebes nichts dagegen spricht, findet die Abschlussprüfung für dich nach Plan statt.

Dürfte eigentlich kein Problem sein. Man wird halt auch mal krank und 45 Tage in 3,5 Jahren gehen ja soweit noch

Ja wirst du. Die Faustregel ist 10% im Betrieb und 10% in der Schule das entspricht ca 60 Tage im Betrieb und 60 Tage in der Schule.
mir wurde es damals so erzählt, kommt aber auch immer auf deiner Ausbildung , betrieb und Leistungen an.

Ja bei 3,5 Jahren darfst du ungefähr 70 Fehltage, entschuldigt oder nicht entschuldigt das ist egal, haben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – PTA Ausbildung 2. Ausbildungsjahr