Kann man in Brandenburg die 10. Klasse nicht überspringen?
Hier ein Ausschnitt aus dem Gesetzbuch:
(7) Schülerinnen und Schüler können auf Antrag der Eltern vorversetzt werden und dadurch eine Jahrgangsstufe überspringen, wenn die bisherigen Leistungen eine erfolgreiche Mitarbeit in der höheren Jahrgangsstufe erwarten lassen und wenn sie dadurch in ihrer Lernentwicklung besser gefördert werden können. Die Vorversetzung erfolgt in der Regel zum Ende des Schulhalbjahres oder des Schuljahres. Mit der Vorversetzung am Ende der Jahrgangsstufe 9 oder in der Jahrgangsstufe 10 der Gesamtschule gelten der Realschulabschluss/die Fachoberschulreife und die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe als erworben. Mit der Vorversetzung am Ende der Jahrgangsstufe 9 am Gymnasium gilt der Realschulabschluss/die Fachoberschulreife als erworben. Die Vorversetzung in der Jahrgangsstufe 10 am Gymnasium ist nicht zulässig.
Kann man somit die 10. Klasse nicht überspringen?
Kann man eventuell von der 9. Klasse zur 11. springen?
1 Antwort
Kommt so weit ich weiß drauf an.
Wenn du G8 bist dann auf jeden Fall nicht weil die 10. ja so zu sagen die EF ist.
Wärst du G9 würde es evtl gehen.
Aber in der Oberstufe zu überspringen ist einfach dumm.
Generell eine Stufe zu überspringen, ist es nicht wert.
Gibt nur sehr wenige Ausnahmen