Kann man gegen ein Restaurant vorgehen, wenn es Gerichte in der Speisekarte deklariert, die garnicht vegetarisch sind z.B. Parmesan?

VerPlayzz  18.12.2021, 00:58

Naja es kann sein sein dass anstatt von tierischem lab, künstliches lab für den Käse benutzt wurde. Hast du da nicht einfach mal nachgefragt?

Keyden 
Fragesteller
 18.12.2021, 01:03

Selbstverständlich. Die Kellnerin wusste gleich Bescheid und wollte wegen dem Lab nachfragen ->keine Antwort erhalten mehr...

7 Antworten

Vorgehen nicht wirklich (zumindest nicht Gerichtlich). Was du allerdings machen KÖNNTEST wäre HÖFLICH darauf hinweisen das z.b. Parmesan (wenn es das original ist) wegen dem enthaltenen tierischen Lab nicht vegetarisch ist. Viele wissen das nämlich nicht und sind nur der Meinung "solange kein Fleisch/Fisch enthalten ist, muss es ja vegetarisch sein". Da kann man dann wie gesagt Nett und Höflich bescheid geben und aufklären. Aber eben Nett und Freundlich und nicht bestimmend und Rechthaberisch. Evtl. ändert man dann die Speisekarte etwas ab

Sei froh, dass es überhaupt schon eine vegetarische Option in den meisten Lokalen gibt:

Auch, wenn es vielerorts kaum über die Optionen

  • "Kässpätzle",
  • TK - "Kartoffeltaschen mit Frischkäsefüllung" und die obligatorische
  • "Salatplatte- bitte ohne Schinken, Käse und Ei" hinausgeht...

Wenigstens is(s)t es auf dem Schirm !

Nicht selten gelten dort Bratkartoffeln als "vegetarisch", weil nur ein bißchen Speck enthalten ist...

Viele Köche*innen haben es ja nicht anders gelernt - man hat als Veggie die Option, vorher nachzufragen...

Freundlich bleiben, dann sind viele Häuser bereit, sich echt was Tolles einfallen zu lassen - auch für Veganer !

Ein Lob an die Küche, ein nettes Dankeschön - und ein gutes Trinkgeld sollten dann allerdings selbstverständlich sein...;)

> Kann man gegen ein Restaurant vorgehen

Kommt darauf an, wer "man" ist.

Du als Gast nicht - dass Du Dich auf ein vegetarisches Essen gefreut und es nicht bekommen hast, gilt wohl nicht als Schaden. Auch wenn Du es gegessen hättest wären Deine Seelenqualen kaum schmerzensgeldfähig.

Gute Chancen haben dagegen diejenigen, die wegen Unlauterkeit abmahnen dürfen, also Konkurrenten und Verbraucherschutzvereine.

Erstere haben aber selten Lust dazu (das vergiftet die Atmosphäre, und wenn man nicht fehlerfrei ist, riskiert man dann, ebenfalls verklagt zu werden), letztere sind schon ausgelastet mit umsatzstärkeren Unternehmen. Wäre was anderes, wenn Dein vegetarisches Restaurant eine bundesweite Kette wäre.

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn nicht-vegetarische Inhaltsstoffe nicht angegeben, aber enthalten sind und das Gericht als vegetarisch deklariert ist, vermutlich schon. Wenn aber die Inhalte aufgeführt sind und der Gast nicht richtig gelesen hat, wohl kaum.