Kann man einen Lokführer sein Lock-führerschein entziehn, wie beim KFZ Führerschein?

4 Antworten

Auch hier gibt es entsprechende Gesetze, z.B. StGB §315a


§ 315a Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Schienenbahn- oder Schwebebahnfahrzeug, ein Schiff oder ein Luftfahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, [...]

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.


sowie StGB §316


§ 316 Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.


Merke: Verkehr beinhaltet alle Arten des mobilen Verkehrs (Straße, Schiff, Bahn, Luft) und alle Fahrzeuge (auch nicht motorisierte!)

Für Triebfahrzeugführer gilt außerdem TFV §19 (3)


§ 19 Kontrollen durch die zuständige Behörde

(3) Erfüllt ein Triebfahrzeugführer die Voraussetzungen für die Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins nicht mehr, so kann die zuständige Behörde den von ihr erteilten Triebfahrzeugführerschein aussetzen oder entziehen. In beiden Fällen ist der Triebfahrzeugführerschein der zuständigen Behörde auszuhändigen. Sie unterrichtet den Unternehmer von ihrer Entscheidung und teilt dem Triebfahrzeugführer darüber hinaus mit, nach welchem Verfahren er den Triebfahrzeugführerschein wieder erlangen kann.


Allerdings vermute ich jetzt mal, daß deine Frage anders gemeint war: Nämlich ob man den Triebfahrzeugführern wegen des aktuellen Streiks die Erlaubnis entziehen könnte?

Die Antwort darauf ist: Nein. Es handelt sich um einen rechtmäßigen (aber ärgerlichen) Streik.

Das wird ähnlich laufen wie beim Pilotenschein. Die haben eine Lizenz (Typerating) für ein gewisses Flugzeug, und das gehört regelmäßig erneuert. Wenn der Pilot / Lokführer Schwächen oder Unsicherheiten im Umgang zeigt, oder gewisse Prozederes nicht beherrscht, wird die Lizenz zum Führen solange entzogen, bis das sitzt.

Bei groben Schnitzern (Trunkenheit, Fahrlässigkeit, ... ) kann natürlich die Lizenz auch auf gewisse Zeit entzogen werden, bzw eine Suspendierung vom Dienst folgen.

warum sollte es im Schienenverkehr anders sein als im Straßenverkehr=

unter Aolkoholeinfluß wird er auch nicht fahren dürfen

klar,noch schneller wie beim auto,0 promille ist da angesagt