Kann man eine 125er mit 15 Jahren fahren?

7 Antworten

Ja, du kannst mit 15 Jahren eine 125er fahren. Bei der Fahrschule, begleitet von einem Fahrlehrer, im Rahmen deiner Fahrausbildung für Klasse A1.

Diese 100000000%ige Sicherheit gibt dir der § 6 der Fahrerlaubnisverordnung, die im Übrigen bundesweit gilt, also Sachsen eingeschlossen.

Ich habe mal die für dich relevanten Abschnitte herauskopiert. Das fett gedruckte würde für deine gewünschte Y-ZFR-125 zutreffen. Ab 16 darfst Du sie dann fahren, sofern Du dann die Fahrerlaubnis Klasse A1 erworben hast.

(1) 1Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

Klasse AM:
- leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen
(ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
- dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen
(ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
- leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen
(ABI. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).
Klasse A1:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Tatsächlich gibt es rahr gesäht werkstätten, die dir Hubraum Verkleinern/ Andere Motoren einsetzten. jedoch lohnt sich sowas 0, da der umbau etc. mehr kostet als n neuer Roller/ der Kaufpreis des Motorrades. das ist eher so ne sache die du zum Spaß in irgendeinem Verein amchen kannst.

Also ich schreib das ganze nochmal als gesonderte Antwort.

Die YZF-R ist ein 125ccm Motorrad, um dieses Fahren zu dürfen brauchst du immer den A1 führerschein den du erst mit 16 bekommst, jedoch mit 15 1/2 anfangen kannst. Desweitern darf man mit dem AM NUR 50ccm maximal fahren und auch nur 45km/h. Würdest du die YZF-R kaufen und drosseln das diese maximal 45km/h fährt, ändert das nichts. YZF-R erst mit dem A1 also mit 16 Jahren. Abgesehen von der Führerschein vorschrift kannste ein Motorrad welches mehr als 125km/h schafft mit dem AM eh komplett vergessen. Dasselbe gilt auch wenn du den A1 hast. Der A1 erlaubt es dir auch nur Motorräder mit maximal 125ccm und 15 PS zu fahren kaufst du ein 200ccm Motorrad und drosselst es auf 15 PS darfst du es trotzdem nicht fahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Den Hubraum kann man nicht drosseln. Entsprechend darfst du mit dem AM kein Leichtkraftrad bewegen. Dafür wird der Führerschein klasse A1 benötigt.