Kann man die Kündigungsfrist verkürzen?
Hallo ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung von Kündigungen da dies mein erster Job ist (arbeite da schon seit 7 Jahren), jetzt möchte ich zum 01.02.2022 kündigen, also der 01.02.2022 soll mein letzte Arbeitstag sein. Im Vertrag steht " es kann unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Des Weiteren gelten die tariflichen Kündigungsfristen". Heißt dass ich muss zwei Wochen vor dem 01.02. 2022 kündigen? Und wenn es so ist, kann man die zwei Wochen irgendwie verkürzen? Zb indem man schneller einen Ersatz findet?
5 Antworten
Was steht in deinem Tarifvertrag ? Nach 7 Jahren tippe ich mal eher auf mindestens 3 Monate, kann man aber nur mit dem Tarifvertrag ermitteln. Natürlich kann man mit dem AG auch einen Aufhebungsvertrag schließen mit früherer Kündigung, habe das selber schon 2 mal getan. Aber das setzt die Einwilligung vom AG voraus. Auch eine außerordentliche Kündigung ist möglich, hier riskiert man aber, dass der alte AG einen auf Schadensersatz verklagt dafür muss er dem Gericht aber den tatsächlichen Schaden darlegen, was in der Praxs nur sehr selten möglich ist. Wenn dein neuer Job viel bessere Konditionen bieten sollte und ohne frühzeitige Kündigung die neue Stelle nicht angetreten werden kann, kannst du ggf. auch ohne Schadensersatzpflich früher kündigen. Gucke also in den Tarifvertrag und sprich mit deinem AG.
Das hab ich im Studium in Arbeitsrecht gelernt. Ich bin mir relativ sicher, dass das in dieser Form so nicht in einem Paragraphen aufgeführt ist, das aber als Rechtsfolge aus zahlreichen Urteilen hervorgeht. Leider kann ich das spontan aber nicht mehr herleiten, bin mir aber dennoch sicher. So oder so reden wir aber nur vom gut begründeten Einzelfall.
So oder so reden wir aber nur vom gut begründeten Einzelfall.
Eben! Zudem muss die Kuendigungsfrist so lang sein, dass sie eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellt. Das wird aber bei tarifvertraglichen Kuendigungsfristen kaum der Fall sein.
Wenn du dort schon seit 7 Jahren arbeitest, ist deine Kuendigungsfrist mit aeusserst hoher Wahrscheinlichkeit deutlich laenger als 14 Tage. Bist du sicher, dass du die tarifvertragliche Regelung wirklich richtig verstanden hast?
Stell hier doch mal wortgenau die vollstaendige Regelung zur Kuendigung ein. Dann sehen wir weiter.
Des Weiteren gelten die tariflichen Kündigungsfristen".
Also solltest Du einmal im geltenden Tarifvertrag nachlesen, welche Frist letztendlich für Dich jetzt gilt.
ja, deine Kündigung sollte bis zum 14. spätestens dem Chef vorliegen.
wenn andere Fristen im tarifvertrag bestehen, und musst du da selber reinschauen
Nein Du musst im Tarifvertrag schauen, was für Kündigungsfristen gelten, falls die dann länger wären.
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte das denn moeglich sein?