Minijob nach ersten Arbeitstag kündigen?

5 Antworten

Wie bereits von anderen geschrieben, betraegt die gesetzliche Kuendigungsfrist waehrend einer vereinbarten Probezeit 14 Tage zu jedem beliebigen Datum. Wenn also sehr wohl eine Probezeit vereinbart wurde, nicht aber auch eine Kuendigungsfrist, gilt die gesetzliche. Die musst du dann auch einhalten.

Kuendigen musst du schriftlich, also auf richtigem Papier mit Originalunterschrift. Die Kuendigungsfrist beginnt am auf den Tag des Zugangs der schriftlichen Kuendigung beim Arbeitgeber folgenden Tag.

Wenn es aber ueberhaupt nicht passt, kannst du deinen Arbeitgeber auch auf einen Aufhebungsvertrag ansprechen. Damit kann das Arbeitsverhaeltnis zu jedem beliebigen Tag beendet werden, auf den man sich geeinigt hat (also auch per sofort). Geht aber nur, wenn auch der Arbeitgeber damit einverstanden ist. Das wird er aber meist auch sein. Was will er auch mit einem Arbeitnehmer, der absolut keinen Bock hat und in ein paar Tagen sowieso weg sein wird.

Wenn nichts weiter vereinbart gilt in der Probezeit eine Frist von 14 Tagen.

Schreibe schonmal einen Aufhebubgsvertrag und eine Kündigung. Dann bitte den AG den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Falls er das nicht will dann kündigst du halt mit 14 Tagen Frist

1 Kläre Erstmal wie lange deine Kündigungsfrist ist den die kann von fristlos bis 14 tage sein!

Den was Für Den Arbeitgeber gilt gilt ja auch für dich!