Kann man dann von Wiedergutmachung sprechen?

4 Antworten

Nein, das steht in keinem Verhältnis.

Außerdem können nur die Verwandten von Person B entscheiden, wann und ob sie verzeihen.

Das können nur die Verwandten von Person B sagen. Der Richter sagt es sicher nicht. Der sagt, dass es frühestens in 15 Jahren wieder gut ist.

Nein. Tot ist tot. Einen vorsätzlichen Mord kann man nicht wieder gut machen.