Kann man dann von Wiedergutmachung sprechen?
Nehmen wir mal an Person A bringt Person B vorsätzlich um.
Person A bereut es und entschuldigt sich bei den Verwandten von Person B.
Kann man dann sagen Jetzt ist alles wieder gut?
Er hat sich ja entschuldigt.
4 Antworten
Nein, das steht in keinem Verhältnis.
Außerdem können nur die Verwandten von Person B entscheiden, wann und ob sie verzeihen.
Das können nur die Verwandten von Person B sagen. Der Richter sagt es sicher nicht. Der sagt, dass es frühestens in 15 Jahren wieder gut ist.
Nein. Tot ist tot. Einen vorsätzlichen Mord kann man nicht wieder gut machen.
Niemals !