Dürfen Hadd Strafen vollzogen werden, wenn die jeweilige Person bereut?

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Die Hadd-Strafen (Grenzvergehen) dürfen nicht abgeändert werden. Jedoch gibt es Bedingungen hierfür, beispielsweise bei Diebstahl (Sure 5,38). So braucht man unter anderem zwei Zeugen, für Unzucht oder Ehebruch sind gar vier Zeugen notwendig.

Was sind "Grenzvergehen"?
"Grenzvergehen" sind diejenigen vergleichsweise wenigen Verbrechen, die der Koran oder die Überlieferung als Kapitalverbrechen nennen und mit einem im Koran oder der Überlieferung definierten Strafmaßbedrohen. "Grenz"-Vergehen sind es, weil sie nicht menschliches Recht, sondern das Recht Gottes verletzen, also eine Grenze überschritten wird. Ein Gerichtverfahren wegen eines Grenzvergehens darf daher nicht durch eine außergerichtliche Einigung abgewendet, noch darf die Strafe verschärft oder vermindert werden, sondern es muss genau die im Koran bzw. der Überlieferung vorgesehene Strafe vollstreckt werden.

Quelle: Die Scharia von Prof. Christine Schirrmacher. S. 50