Kann man als fremde Person (Sohn) eine psychisch auffällige Person einweisen lassen?

6 Antworten

Nein, ohne eine ärztliche Einschätzung geht das nicht. Wir wissen ja auch nicht, wer hier wirklich ein Problem hat und Betreuung bräuchte, du oder deine Mutter. Es kann ja nicht einfach einer sagen, die da ist verrückt, und schon wird sie eingesperrt. Dann wäre die Hälfte von uns mindestens schon eingesperrt, weil fast jeder irgendjemanden hat, den er nicht leiden kann und dem er das antun würde. Also such erstmal ärztliche Hilfe, bevor du selbst den Doktor spielst.


Das kommt immer darauf an...

Einen Betreuer kann sie bekommen, wenn sie nicht mehr in der Lage ist (durch ihre Krankheit) ihre gesundheitlichen behördlichen, finanziellen etc Angelegenheiten zu regeln.Der Betreuer kann für verschiedene Bereiche oder aber auch nur für einen bestellt werden, je nachdem, wo die Probleme bei Deiner Mutter liegen. Eine Zwangseinweisung kann nur erfolgen, wenn sie eine konkrete Gefahr für sich selbst (wenn sie dabei ist, sich aus dem Fenster zu stürzen etc) oder für andere (wenn sie andere Menschen ernsthaft bedroht) ist.

Wenn die Erkrankung Deiner Mutter über Deine Kräfte geht, dann schaffe etwas mehr Diastanz zwischen Euch. Ein Betreuer kann eine gute Alternative sein.

Erstaunlich, dass du dich als "fremde Person" bezeichnest - immerhin bist du ja ihr Sohn und neben einem eventuellen Ehe.- oder eingetragenem Lebenspartner gesetzlich der nächste Angehörige !

Wenn du dir ernsthaft Sorgen um deine Mutter machst, dann sprich mal vertrauensvoll mit euerm Hausarzt (oder dem Arzt, der sie am besten kennt), der könnte sich bei einem Hausbesuch ein (hoffentlich) objektives Bild vom Zustand deiner Mutter machen und mit ihr eine Lösung suchen.

Nach meiner Ansicht geht das nicht, denn da deine Mutter volljährig ist, hat sie das Recht und die Pflicht selbst zu entscheiden, was mit ihr geschieht. Ich würde dir raten, nicht so viel Kraft in deine Mutter bzw. ihre Probleme zu investieren, denn diese benötigst du für dich selber (Schau zunächst, dass du dein eigenes Leben auf die Reihe bekommst, erst dann kannst du anderen helfen :))

Als volljähriger Sohn kannst Du natürlich ein Betreuungsverfahren einleiten, in dem dann darüber entschieden wird.