Kann ich mit meine FHReife in Bayern studieren?
Nun habe ich ein Angebot bekommen in Bayern zu studieren.
Meine FH Reife habe ich während der Ausbildung ergattert in dem ich nebenbei noch weiteren Unterricht besucht habe. (In Baden-Württemberg)
Nun habe ich mich zu Spaß informiert weil ich auf meinem Zeugnis der Fachhochschulreife gelesen habe dass es mir erlaubt an Hochschulen in Baden Württemberg zu studieren, ebenso habe ich im Internet diesen Satz entdeckt.
Eine Bescheinigung aufgrund einer Berufsausbildung nach Bundes- oder Landes- recht kann durch die Schulen nur erteilt werden, wenn diese mindestens zweijährig ist und außerhalb des zur Fachhochschulreife führenden Bildungsganges erworben wurde. Der im Bildungsgang über Zusatzunterricht und Zusatzprüfung erworbene Assistentenabschluss kann nicht als Berufsausbildung anerkannt werden.
Bedeutet dies, dass es mir nicht gestattet ist in Bayern zu studieren, auch wenn es über eine Firma laufen wird?
Ich bedanke mich über alle Antworten im Vorraus.
2 Antworten
Es gibt ja in Baden-Württemberg unterschiedliche Möglichkeiten, die Fachhochschulfreife zu erwerben. Auf meinem Zeugnis der Fachhochschulreife steht z.B. auch drauf, dass der Abschluss in Bayern und Sachsen nicht anerkannt wird. Leider ist Deutschland mit seinen 16 Schulsystemen etwas kompliziert.
Das wird durch diesen Text nicht ausgesagt. Da geht es nur um eine Studienberechtigung für Baden-Württemberg. Ich glaube zwar nicht, dass Du mit dieser FH-Reife auch an baverischen Fachhochschulen studieren kannst, kann dir das aber nicht verbindlich sagen. Es wäre deshalb sehr sinnvoll, dass Du durch einen telefonischen Kontakt mit dem Zulassungssekretariat einer bayerischen Fachhochschulen diese Frage noch genauer klärst als ich es kann.
Evtl. Hilft das komplette Schreiben mehr, aber mal anrufen werde ich dann mal trotzdem.
Danke nochmal für deine Antwort, nun bei mir steht nirgends auf dem Zeugnis wo meine FH Reife nicht anerkannt wird und gehe deshalb davon aus sie wird überall anerkannt. Wie hast du die den erworben wenn ich fragen darf?