Berufskolleg Abschluss in Baden Württemberg in Bayern anerkannt?

2 Antworten

In BaWü kann man mit der Fachhochschulreife vom Berufskolleg unmittelbar studieren, also auch ohne zusätzliches Praktikum.

Für Fachhochschulen/Hochschulen in anderen Bundesländern bräuchte man aber noch zusätzlich ein 6monatiges Praktikum. Das müsste dann auch für Bayern reichen.

AnonymePerson77  08.01.2023, 18:44

Ich bin auf dem Gymnasium und hab nächstes Jahr Fachhochschulreife. Gilt dies für mich auch oder muss ich ich auf ein Berufskolleg wechseln? Bitte brauche Hilfe

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Also hier heißt es:

Die Fachhochschulreife besteht aus zwei Elementen: dem schulischen und dem berufsbezogenen Teil. Erst wenn beide Teile erfolgreich abgeschlossen wurden, erhält man das Zeugnis über die Fachhochschulreife mit einer Anerkennung in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen.

Quelle: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/ref75/fachhochschulreife/

Ergänzung:

Joshua18 vor 22 Minuten
Das bezieht sich aber nur auf eine Fachhochschulreife aus der gymnasialen Oberstufe!

Dann müsste dies zutreffend sein:

Stuttgart 24.04.09
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den neu geordneten, aufeinander aufbauenden Berufskollegs I und II wird mit dem erfolgreichen Abschluss des Berufskollegs II die Fachhochschulreife vergeben. Diese kann bundesweit anerkannt werden, wenn zusätzlich zum schulischen Abschluss ein einschlägiges, d.h. ein entsprechend der jeweiligen Fachrichtung der schulischen Ausbildung ausgerichtetes halbjähriges Praktikum, eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder eine Berufsausbildung nachgewiesen wird. Der Erwerb des Assistentenabschlusses in dem Bildungsgang, in dem zugleich die Fachhochschulreife erworben wurde, genügt für eine bundesweite Anerkennung nicht.
Die Erfüllung der Voraussetzungen für eine bundesweite Anerkennung bei Nachweis eines Praktikums oder einer Berufsausbildung wird durch die Schule geprüft und bescheinigt, an der die Fachhochschulreife erworben wurde; im Übrigen ist das Kultusministerium zuständig.

Siehe: https://www.ks-heidenheim.de/wp-content/uploads/2015/09/Bundesweite-Anerkennung-der-Fachhochschulreife.pdf

Joshua18  02.07.2022, 12:29

Das bezieht sich aber nur auf eine Fachhochschulreife aus der gymnasialen Oberstufe!

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Pseudonym333  02.07.2022, 12:35
@Joshua18

Ist dies hier zutreffend?

Stuttgart 24.04.09
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den neu geordneten, aufeinander aufbauenden Berufskollegs I und II wird mit dem erfolgreichen Abschluss des Berufskollegs II die Fachhochschulreife vergeben. Diese kann bundesweit anerkannt werden, wenn zusätzlich zum schulischen Abschluss ein einschlägiges, d.h. ein entsprechend der jeweiligen Fachrichtung der schulischen Ausbildung ausgerichtetes halbjähriges Praktikum, eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder eine Berufsausbildung nachgewiesen wird. Der Erwerb des Assistentenabschlusses in dem Bildungsgang, in dem zugleich die Fachhochschulreife erworben wurde, genügt für eine bundesweite Anerkennung nicht.
Die Erfüllung der Voraussetzungen für eine bundesweite Anerkennung bei Nachweis eines Praktikums oder einer Berufsausbildung wird durch die Schule geprüft und bescheinigt, an der die Fachhochschulreife erworben wurde; im Übrigen ist das Kultusministerium zuständig.

https://www.ks-heidenheim.de/wp-content/uploads/2015/09/Bundesweite-Anerkennung-der-Fachhochschulreife.pdf

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